Wegzug ins Ausland und Anlage Kind

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  • yyjosef2
    Neuer Benutzer
    • 18.01.2026
    • 7

    #1

    Wegzug ins Ausland und Anlage Kind

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Anlage Kind.
    Wir haben uns zum 28.02.2025 aus Deustchland abgemeldet und sind ins Ausland umgezogen. Im Juli kam unser Kind auf die Welt. Für die 2 Monaten müssen wir eine Steuererklärung abgeben. Können wir das Kind eintragen oder bringt es nichts bzw. darf man es gar nicht, da es nicht in der Zeit der Steuerpflicht geboren ist ?

    Danke und LG
    Josef
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    ... bzw. darf man es gar nicht, da es nicht in der Zeit der Steuerpflicht geboren ist ?​
    Das ist zwar Steuerrecht, ist aber meine Einschätzung. Anspruch auf Kindergeld hat man doch erst ab Geburt des Kindes oder ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7872

      #3
      Ich stimme Charlie zu. Unabhängig davon habt Ihr nicht nur für 2 Monate eine Erklärung abzugeben, sondern für das ganze Jahr. In der Anlage WA-ESt sind die entsprechenden Eintragungen zu machen und darin auch die Einkünfte der zehn Folgemonate anzugeben, da die den Steuersatz beeinflussen (Progressionsvorbehalt).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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