Hallo,
mein Sohn ist über 25, bezieht kein Kindergeld, hatte keine Einkünfte, befand sich 2025 im Masterstudium und lebte zuhause.
Deshalb kann doch der Höchstbetrag der Unterhaltszahlung von 12.096 € angesetzt werden?
Des Weiteren war er privat beim mir krankenversichert. Versicherungsnehmer bin ich, mein Sohn ist jedoch als versicherte Person in der Jahresinfo getrennt ausgewiesen.
Muss ich nun die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand "6 - Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" oder
in der Anlage Unterhalt "2 - Aufwendungen für den Unterhalt - Höhe der Unterhaltszahlung (einschließlich der Beiträge zu Basis- und Pflegeversicherung ...) angeben?
Würde das steuerlich einen Unterschied machen?
mein Sohn ist über 25, bezieht kein Kindergeld, hatte keine Einkünfte, befand sich 2025 im Masterstudium und lebte zuhause.
Deshalb kann doch der Höchstbetrag der Unterhaltszahlung von 12.096 € angesetzt werden?
Des Weiteren war er privat beim mir krankenversichert. Versicherungsnehmer bin ich, mein Sohn ist jedoch als versicherte Person in der Jahresinfo getrennt ausgewiesen.
Muss ich nun die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand "6 - Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" oder
in der Anlage Unterhalt "2 - Aufwendungen für den Unterhalt - Höhe der Unterhaltszahlung (einschließlich der Beiträge zu Basis- und Pflegeversicherung ...) angeben?
Würde das steuerlich einen Unterschied machen?

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