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Berufstätiges Kind im selben Haushalt

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    Berufstätiges Kind im selben Haushalt

    Hallo zusammen,

    ein Kind hat im Juni 2025 die Ausbildung beendet und wird bis dahin in der Steuererklärung berücksichtigt.
    Ab Juli ist das Kind berufstätig, wohnt aber weiterhin im selben Haushalt.
    Muss in dem Fall mit einem neuen Haushalt fortgefahren werden?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Um welchen steuerlich relevanten Sachverhalt geht es dir konkret ? Der Kindergeldanspruch entfällt nach dem Ende der Ausbildung,

    aber das weißt du ja. Was meinst du mit "neuer Haushalt" ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es geht um die Erstellung der Einkommensteuererklärung für die Zeit von Juli bis Dezember 2025 für das Kind mit dem Zertifikat der Mutter. Das ist doch möglich für nahe Angehörige.
      Bei Auswahl des Formulars Einkommensteuer bekommt man vorgeschlagen, welchen Haushalt man zum Vorbefüllen der Einkommensteuererklärung verwenden möchte oder mit einem neuen Haushalt fortfahren möchte?


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        #4
        Es geht um die Erstellung der Einkommensteuererklärung für die Zeit von Juli bis Dezember 2025 für das Kind mit dem Zertifikat der Mutter.
        Das ist kein Problem, wobei die Einkommensteuererklärung immer für das Kalenderjahr erstellt wird, nicht für einzelne Monate.

        Wichtiger als das Thema "neuer Haushalt" ist, falls noch nicht erfolgt, die Einrichtung des Bescheinigungsabrufs für das Kind..

        Mit neuem Haushalt und ohne Datenübernahme fortfahren ist allerdings nur dann richtig, wenn für das Kind bisher keine Einkommensteuererklärungen

        über dein Konto übermittelt wurden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das ist für das Kind die erste abzugebende Steuererklärung.
          Mit der Erfassung im neuen Haushalt hat es jetzt funktioniert.

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            #6
            Der Begriff Haushalt ist an dieser Stelle ziemlich verwirrend, das haben wir schon bei Einführung dieses Begriffs kritisiert,

            es wurde aber nicht beachtet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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