Beschränkt steuerpflichtig, Angabe Kirchensteuer

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  • KaBild
    Neuer Benutzer
    • 07.06.2026
    • 1

    #1

    Beschränkt steuerpflichtig, Angabe Kirchensteuer

    Hallo,

    ich bin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland (Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Schweden) und fülle ESt 1 C für 2025 aus. Meine Bank hat automatisch Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten.

    Kapitalertragsteuer (Zeile 33) und Solidaritätszuschlag (Zeile 34) kann ich eintragen.
    Wo und wie kann ich die einbehaltene Kirchensteuer angeben bzw. erstattet bekommen?

    Danke für Hinweise!
    LG, KaBild
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Hast du deine Bank denn nicht über den Wegzug aus Deutschland informiert ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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