Hallo zusammen,
ich habe noch eine weitere Frage. Ich habe die elektronische Bekanntgabe für meine Steuernummer aktiviert. Gleichzeitig hat mein Steuerberater aber eine unbeschränkte Vollmacht mit Bekanntgabevollmacht. Werden in diesem Fall weiterhin alle Bescheide und Schreiben an ihn zugestellt, sodass meine elektronische Bekanntgabe praktisch keine Wirkung hat?
In ELSTER kann ich seine Bekanntgabevollmacht / Empfangsvollmacht nicht separat löschen. Es ist nur möglich, die unbeschränkte Vollmacht komplett zu entfernen.
Ich habe gelesen, dass man die Bekanntgabevollmacht nur per Papierformular ändern kann, das man per Post verschickt. Dort muss man aber wieder eine Postadresse eintragen. Deshalb ist mir unklar, ob dann wieder alles per Post zugestellt wird und die elektronische Bekanntgabe weiterhin keine Wirkung hat.
ich habe noch eine weitere Frage. Ich habe die elektronische Bekanntgabe für meine Steuernummer aktiviert. Gleichzeitig hat mein Steuerberater aber eine unbeschränkte Vollmacht mit Bekanntgabevollmacht. Werden in diesem Fall weiterhin alle Bescheide und Schreiben an ihn zugestellt, sodass meine elektronische Bekanntgabe praktisch keine Wirkung hat?
In ELSTER kann ich seine Bekanntgabevollmacht / Empfangsvollmacht nicht separat löschen. Es ist nur möglich, die unbeschränkte Vollmacht komplett zu entfernen.
Ich habe gelesen, dass man die Bekanntgabevollmacht nur per Papierformular ändern kann, das man per Post verschickt. Dort muss man aber wieder eine Postadresse eintragen. Deshalb ist mir unklar, ob dann wieder alles per Post zugestellt wird und die elektronische Bekanntgabe weiterhin keine Wirkung hat.

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