Ergänzende Stammdaten enthalten falsche (oder vorherige) Steuernummer

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  • Bendel
    Neuer Benutzer
    • 15.06.2026
    • 5

    #1

    Ergänzende Stammdaten enthalten falsche (oder vorherige) Steuernummer

    Mache ich einen Bescheinigungsabruf, wird mir bei den ergänzenden Stammdaten eine falsche (oder vorherige) Steuernummer angezeigt. Das gilt für alle Steuerjahre, für die ich die ergänzenden Stammdaten abrufen kann. Davor steht "/VaSt_Pers3/Steuernummer" oder "Steuernummer". Die Identifikationsnummer ist immer richtig.

    Könnte das jemand, dessen Steuernummer sich irgendwann einmal geändert hat, testen?

    Ich vermute, dass meine Stammdaten fehlerhaft sind oder hier wird – aus welchen Gründen auch immer – nicht die aktuelle sondern die erste Steuernummer übermittelt wird.

    Beim Abruf für 2025 erscheint folgender Hinweis: "Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen kann die Steuernummer derzeit nur im Rahmen der ergänzenden Stammdaten angezeigt werden. Haben Sie in Ihrem Profil bereits eine Steuernummer hinterlegt, werden wir diese Steuernummer beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung verwenden."

    Damit könnte Folgendes gemeint sein: Aus technischen Gründen kann die Steuernummer nur angezeigt, aber nicht beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung verwendet werden. Haben Sie in Ihrem Profil...

    Möglicherweise wurde die Übermittlung der Steuernummer irgendwann einmal angegelt, aber es wurde nie fertiggestellt.

    In jedem Fall ist es merkwürdig. Entweder sollte hier die aktuelle oder gar keine Steuernummer angezeigt werden.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45984

    #2
    Diese Ergänzenden Stammdaten gibt es erst seit kurzer Zeit. Ich habe den Hinweis auf dem PDF-Download so verstanden,

    dass auf die dort hinterlegte Steuernummer nur dann zurückgegriffen wird, wenn im Profil (Haushalt) keine Steuernummer

    hinterlegt ist. Hast du deine aktuelle Steuernummer in deinem Profil hinterlegt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Bendel
      Neuer Benutzer
      • 15.06.2026
      • 5

      #3
      Meine Steuernummer ist im Profil hinterlegt und wird auch für das automatische Ausfüllen verwendet.

      Die ergänzenden Stammdaten kann ich für die letzten 4 oder 5 Steuerjahre abrufen.

      Mir ist halt nicht klar, ob meine Stammdaten falsch sind und korrigiert werden müssen oder ob das BZSt Änderungen der Steuernummer grundsätzlich nicht erfasst, aber trotzdem für alle Personen irgendeine Steuernummer speichert, die dann vielleicht oder vielelicht auch nicht noch gültig ist.

      Beides wäre merkwürdig.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45984

        #4
        Die ergänzenden Stammdaten kann ich für die letzten 4 oder 5 Steuerjahre abrufen.
        Aber erst seit Ende März 2026, davor gab es überhaupt keine Ergänzenden Stammdaten.

        Warum die neuerdings angeboten werden, wissen wie hier im Anwenderforum nicht, dazu müssten sich die Entwickler äußern.

        Die Entwickler sind hier im Anwenderforum aber nur sehr selten unterwegs.

        Wir wissen auch nicht, wer die Steuernummern für die Ergänzenden Stammdaten liefert. Unsere sind richtig, die unserer Kinder ebenfalls.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        Kommentar

        • Bendel
          Neuer Benutzer
          • 15.06.2026
          • 5

          #5
          Vielen Dank für den Test.

          DATEV schreibt zu dem Thema Folgendes:

          Mittels VaSt_Pers3 wird eine zur ID-Nummer zugehörige Steuernummer geliefert.

          Die Bereitstellung der Bescheinigungen durch die Finanzverwaltung erfolgt ab 01.06.2026 und soll bis Mitte Juni 2026 abgeschlossen sein.
          Die Steuernummer entspricht gegebenenfalls nicht der aktuell zutreffenden Steuernummer (bzw. dem zuständigen Finanzamt).

          Dies betrifft z. B. folgende Fälle:
          • Sie reichen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ein und es gab bereits eine Steuernummer für die Einzelveranlagung(en)
          • Sie reichen eine Steuererklärung für eine Einzelveranlagung ein, z. B. nach Tod eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners oder Trennung, und es wurde bisher zusammen veranlagt
          • die Veranlagung wurde bisher bei einem anderen Finanzamt geführt (z. B. Umzug)
          https://apps.datev.de/myupdates/deli..._product.34616

          Die Steuernummern, die an ELSTER übermittelt werden, sind also in vielen Fällen falsch.

          Fragen an die Entwickler:
          - Wieso wird mit der Implementierung nicht gewartet, bis es richtig funktioniert?
          - Wieso wird beim Bescheinigungsabruf nicht darauf hingewiesen, dass die Daten in vielen Fällen falsch sind?
          - Wann (in etwa) wird die Abfrage in allen Fällen die richtige Steuernummer liefern?
          Zuletzt geändert von Bendel; 15.06.2026, 22:11.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45984

            #6
            Fragen an die Entwickler:
            - Wieso wird mit der Implementierung nicht gewartet, bis es richtig funktioniert?
            - Wieso wird beim Bescheinigungsabruf nicht darauf hingewiesen, dass die Daten in vielen Fällen falsch sind?
            - Wann (in etwa) wird die Abfrage in allen Fällen die richtige Steuernummer liefern?
            Es bringt erfahrungsgemäß nichts, hier im Anwenderforum Fragen an die Entwickler zu stellen, die lesen hier nur selten mit.

            Es wäre ein Zufall, wenn du Antworten bekommen würdest. Meines Erachtens kann sowieso nicht sichergestellt werden,

            dass da immer eine aktuelle Steuernummer geliefert wird. Wenn jemand umzieht, bekommt er erst nach Einreichung der

            Steuererklärung beim neuen Finanzamt eine neue Steuernummer. Ehegatten können jedes Jahr neu zwischen Einzel- und

            Zusammenveranlagung wählen, von der Wahl erfährt das Finanzamt erst mit der Übermittlung der Steuererklärung(en).
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Claus5858
              Benutzer
              • 14.04.2026
              • 47

              #7
              Auf https://www.elster.de/eportal/meinestammdaten sehe ich, dass die Stammdaten von der Meldebehörde stammen:

              „Herkunft der Daten: Meldebehörde“

              Es ist allerdings sehr seltsam, dass auch die IdNr. von dort kommen soll. In meiner Meldebestätigung sehe ich sie nicht.

              P.S.: ELSTER wurde wohl absichtlich so gestaltet

              Kommentar

              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4280

                #8
                Zitat von Claus5858 Beitrag anzeigen
                Auf https://www.elster.de/eportal/meinestammdaten sehe ich, dass die Stammdaten von der Meldebehörde stammen:
                Es geht in diesem Thread aber um die erweiterten Stammdaten.


                Zitat von Claus5858 Beitrag anzeigen
                „Herkunft der Daten: Meldebehörde“

                Es ist allerdings sehr seltsam, dass auch die IdNr. von dort kommen soll. In meiner Meldebestätigung sehe ich sie nicht.
                Meines Wissens wird die steuerliche Identifikationsnummer vom BZSt vergeben, aber wenn die Meldedaten nicht mit der steuerlichen Identifikationsnummer verknüpft wären, könnte man sie denklogisch nicht mit der ID als Schlüssel abrufen.

                Ansonsten kann ich nur beitragen, dass in den erweiterten Stammdaten meine Steuernummer stimmt, die sich allerdings in den letzten 10 Jähren nicht geändert hat.

                Die Person, mit der ich verheiratet bin, hat vor nicht allzu langer Zeit eine neue Steuernummer bekommen, aber wenn ich als zum Abruf berechtigte Person deren Daten abrufe, gibt es gar keine erweiterten Stammdaten, insofern kann ich nicht sagen, ob da die alte oder neue Steuernummer stünde. Übrigens auch die normalen Stammdaten nicht.

                Die Frage, warum das so ist, und ob die Daten auftauchen, wenn diese Person ihre Daten selbst abruft, belastet mich aber über das Schreiben dieses Beitrags hinaus nicht. Wir wissen beide, wo wir wohnen, und unsere Steuernummern wissen wir auch.

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45984

                  #9
                  aber wenn ich als zum Abruf berechtigte Person deren Daten abrufe, gibt es gar keine erweiterten Stammdaten, insofern kann ich nicht sagen, ob da die alte oder neue Steuernummer stünde. Übrigens auch die normalen Stammdaten nicht.
                  Bei mir werden für alle Personen, für die ich eine Abrufberechtigung habe, sowohl die Stammdaten wie neuerdings auch erweiterte Stammdaten geliefert.

                  Ich kann mich aber erinnern, dass bei unseren Kindern nach Umzügen in andere Finanzamtsbezirke über längere Zeit keine Stammdaten bereitgestellt wurden.

                  Es macht keinen Unterschied, ob ich für andere Personen abrufe oder ob meine Frau in ihrem eigenen Konto bei Mein ELSTER abruft. Sie bekommt für mich die

                  gleichen Bescheinigungen geliefert, die ich in meinem Konto für mich abrufen kann.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • Bendel
                    Neuer Benutzer
                    • 15.06.2026
                    • 5

                    #10
                    Meines Erachtens kann sowieso nicht sichergestellt werden,

                    dass da immer eine aktuelle Steuernummer geliefert wird. Wenn jemand umzieht, bekommt er erst nach Einreichung der

                    Steuererklärung beim neuen Finanzamt eine neue Steuernummer.
                    Ja, Steuernummern ändern sich. Das BZSt sollte aber schon in der Lage sein, die Steuernummer bereitzustellen, die für den letzten Steuerbescheid verwendet wurde. Wenn das BZSt damit überfordert ist, macht der Abruf der Steuernummer in ELSTER wenig Sinn. Meine Steuernummer hat sich vor mehr als 10 Jahren geändert. In ELSTER wird mir beim Abruf offenbar eine uralte Steuernummer angezeigt. Das ist natürlich sehr verwirrend und hat zu diesem Beitrag geführt.

                    ELSTER wird im Auftrag der Bürger entwickelt und aus Steuergeldern finanziert. Daher sollten die Entwickler unbedingt die Beiträge in der Kategorie "Mein ELSTER" lesen und Fragen beantworten.

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                    • Beamtenschweiß
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.04.2014
                      • 3028

                      #11
                      Bendel Von welcher utopischen Welt träumst du denn nachts :-)

                      Die Entwickler programmieren das, was ihnen aufgetragen wird (Lastenheft). Den Auftrag erteilen aber leider meist Personen, welche mit eigentlichen Arbeit an der Basis nichts zu tun haben und daher gar nicht wissen, welche Änderungen tatsächlich sinnvoll und wünschenswert sind.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4280

                        #12
                        Zitat von Bendel Beitrag anzeigen
                        ELSTER wird im Auftrag der Bürger entwickelt und aus Steuergeldern finanziert. Daher sollten die Entwickler unbedingt die Beiträge in der Kategorie "Mein ELSTER" lesen und Fragen beantworten.
                        Mein ITIL-Zertifikat läuft zwar demnächst ab, aber dass "Entwickler unbedingt die Beiträge [im Anwenderforum] beantworten müssten" ist ein absolutes Gerücht. Es ist nach sämtlichen Standards für IT-Projekte die Kommunikation mit dem Kunden (dessen Rolle wohl der finanzierende Steuerzahler einnehmen soll) keine Aufgabe der Entwickler. Stattdessen leistet Elster genau das, was die Standard-Prozesse für IT-Projekte vorgeben: einen Userhelpdesk, der gemelde Probleme kategorisiert. Und wenn man der Hotline Fehler meldet, und dort deutlcih macht, dass es kein Anwenderproblem ist, sondern die Entwickler betrifft, funktioniert es auch mehr oder weniger gut.

                        Das Beantworten von Fragen in einem reinen Anwenderforum, das ausdrücklich ohne inhaltliche Beteiligung der betreibenden Finanzverwaltung läuft, ist aber sicher nicht Aufgabe der Entwickler.

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                        • Bendel
                          Neuer Benutzer
                          • 15.06.2026
                          • 5

                          #13
                          Die Entwickler programmieren das, was ihnen aufgetragen wird (Lastenheft). Den Auftrag erteilen aber leider meist Personen, welche mit eigentlichen Arbeit an der Basis nichts zu tun haben und daher gar nicht wissen, welche Änderungen tatsächlich sinnvoll und wünschenswert sind.
                          Ja. "Die Entwickler" war im Sinne von "die für die Entwicklung von ELSTER Verantwortlichen" gemeint. Ich hätte auch vom "dem Entwickler" sprechen können (wie Microsoft im Fall von Windows).

                          Von welcher utopischen Welt träumst du denn nachts :-)
                          Es läuft auf die Frage hinaus, ob man – bei einer im Auftrag der Bürger entwickelten Anwendung – die Kommunikation zwischen Anwendern und Entwickler (über Anwendungsfehler, Probleme der Anwendung u.Ä.) transparent gestalten möchte oder ob man eine Blackbox bevorzugt.
                          Zuletzt geändert von Bendel; 23.06.2026, 23:53.

                          Kommentar

                          • Beamtenschweiß
                            Erfahrener Benutzer
                            • 10.04.2014
                            • 3028

                            #14
                            Zitat von Bendel Beitrag anzeigen
                            Es läuft auf die Frage hinaus, ob man – bei einer im Auftrag der Bürger entwickelten Anwendung –
                            Ich wüsste nicht, dass "die Bürger" das beauftragt haben. Ich zumindest nicht :-)
                            Die Bürger dürfen nur dafür bezahlen, sowie für die meines Erachtens völlig überflüssigen zusätzlichen ELSTER Produkte (Einfach ELSTER, Einfach ELSTER+, usw.).
                            Von mir aus hätte man auch bei ELSTER Formular bleiben können.

                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                            Kommentar

                            • Hans53
                              Erfahrener Benutzer
                              • 28.10.2022
                              • 695

                              #15
                              Hallo Bendel ,

                              Es läuft auf die Frage hinaus
                              Willst du das Programm - lernen - verstehen - mit ihm umgehen, oder willst du es verbessern?
                              Im Zweiten Fall mach das und wenn du dazu nicht in der Lage bist verlege dich auf Fall 1, finde dich damit ab!
                              "Was du nicht ändern kannst versuche zu verstehen!"
                              Das täte dir und uns gut!

                              Wir suchen hier pragmatische, kreative Mitmacher, Realisten halt und nicht quälende Rumnörgler.

                              Gruß - Hans

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