Hallo zusammen,
ich habe bis 31.05.2026 Vorruhestandsgeld bezogen und bin seit 01.06.2026 Rentner. BAV wird der große Teil nächstes Jahr als Einmalzahlung ausbezahlt, der kleinere Anteil ist zum 01.07.2026 ebenfalls als Einmalzahlung fällig. Heute kam die Abrechnung der BAV mit der Steuerklasse 6. Wir bekommen Kindergeld für ein Kind, der Vermerk für das Kind ist nicht vorhanden. Meine Frau arbeitet noch und ist in Steuerklasse 3 seit 01.06.2026, vorher 4/4. Ich bekomme die normale Rente und eine monatliche Rente von der ZVK ( unter 80 Euro ). Ist der Grund für die Einstufung in Steuerklasse 6 bei der Einmalzahlung der dass ich noch 5 Monate Vorruhestandsgeld bezogen habe? Warum wird die BAV als Nebeneinkommen eingestuft?
Viele Grüße
Georg
ich habe bis 31.05.2026 Vorruhestandsgeld bezogen und bin seit 01.06.2026 Rentner. BAV wird der große Teil nächstes Jahr als Einmalzahlung ausbezahlt, der kleinere Anteil ist zum 01.07.2026 ebenfalls als Einmalzahlung fällig. Heute kam die Abrechnung der BAV mit der Steuerklasse 6. Wir bekommen Kindergeld für ein Kind, der Vermerk für das Kind ist nicht vorhanden. Meine Frau arbeitet noch und ist in Steuerklasse 3 seit 01.06.2026, vorher 4/4. Ich bekomme die normale Rente und eine monatliche Rente von der ZVK ( unter 80 Euro ). Ist der Grund für die Einstufung in Steuerklasse 6 bei der Einmalzahlung der dass ich noch 5 Monate Vorruhestandsgeld bezogen habe? Warum wird die BAV als Nebeneinkommen eingestuft?
Viele Grüße
Georg

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