Steuerklasse Einmalzahlung BAV

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Horus
    Neuer Benutzer
    • 06.09.2022
    • 6

    #1

    Steuerklasse Einmalzahlung BAV

    Hallo zusammen,

    ich habe bis 31.05.2026 Vorruhestandsgeld bezogen und bin seit 01.06.2026 Rentner. BAV wird der große Teil nächstes Jahr als Einmalzahlung ausbezahlt, der kleinere Anteil ist zum 01.07.2026 ebenfalls als Einmalzahlung fällig. Heute kam die Abrechnung der BAV mit der Steuerklasse 6. Wir bekommen Kindergeld für ein Kind, der Vermerk für das Kind ist nicht vorhanden. Meine Frau arbeitet noch und ist in Steuerklasse 3 seit 01.06.2026, vorher 4/4. Ich bekomme die normale Rente und eine monatliche Rente von der ZVK ( unter 80 Euro ). Ist der Grund für die Einstufung in Steuerklasse 6 bei der Einmalzahlung der dass ich noch 5 Monate Vorruhestandsgeld bezogen habe? Warum wird die BAV als Nebeneinkommen eingestuft?

    Viele Grüße

    Georg
  • Trekker
    Erfahrener Benutzer
    • 23.03.2023
    • 323

    #2
    Wenn Deine Frau die Steuerklasse 3 hat, dann hast Du noch die 5 und aus dem Grund wird für die BVA die Steuerklasse 6 vergeben. Letztendlich ist das aber nicht so schlimm, weil die Steuerklassen bei einem Jahresausgleich egalisiert werden.

    Kommentar

    • Horus
      Neuer Benutzer
      • 06.09.2022
      • 6

      #3
      Hallo, ich dachte als Rentner hat man keine Steuerklasse mehr da ja keine Lohnsteuer bezahlt wird? Müsste die BAV nicht als Hauptarbeitgeber gelten?

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7879

        #4
        Das hat nichts mit "Rentner" zu tun, sondern ob es die Rente selbst ist oder etwas, was als Arbeitslohn gilt.
        An für sich sollte Dich die BAV gefragt haben, ob sie Haupt- oder Nebenarbeitgeber bist.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Hans53
          Erfahrener Benutzer
          • 28.10.2022
          • 697

          #5
          Hallo Horus ,

          Ob jetzt deine diesjährige "Einmalzahlung" mit Steuerklasse fünf oder sechs versteuert wird dürfte jetzt nicht sooo erheblich sein.
          Das kannst du ja mal mit einem DRK-Rechner ausprobieren.
          Wichtiger sehe ich an, dass deine Frau für den Rest des Jahres mit Steuerklasse drei zu wenig Steuer bezahlt,
          da ist also bei der Einkommensteuer2026 noch ein "Nachschlag" fällig.
          Diesen Schönheitsfehler könnt ihr ja im neuen Jahr mit Steuerklasse vier wieder ausgleichen,
          dann zaht deine Frau das Jahr über ausreichend Steuer und die Besteuerung für deine nächstjährige "Einmalzahlung" fällt auch nicht so hoch aus.
          Dann werden auch deine Vorauszahlungen niedriger ausfallen und die Überraschungen nicht so groß werden.

          Gruß - Hans

          Kommentar

          • Trekker
            Erfahrener Benutzer
            • 23.03.2023
            • 323

            #6
            Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
            Hallo [USER="813810"]Wichtiger sehe ich an, dass deine Frau für den Rest des Jahres mit Steuerklasse drei zu wenig Steuer bezahlt,
            da ist also bei der Einkommensteuer2026 noch ein "Nachschlag" fällig.
            Muss nicht sein. Es wurde ja nur einer kleinerer Anteil der BAV ausgezahlt und der Splittigeffekt reduziert dann die zu hohe Besteuerung über die Klasse 6. Außerdem wäre das nicht schlimm, Horus würde dann ja nur einen zinslosen Vorschuss zurückzahlen.
            Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
            Diesen Schönheitsfehler könnt ihr ja im neuen Jahr mit Steuerklasse vier wieder ausgleichen,
            dann zaht deine Frau das Jahr über ausreichend Steuer und die Besteuerung für deine nächstjährige "Einmalzahlung" fällt auch nicht so hoch aus.
            Dann werden die laufenden Zahlungen der ZVK vermutlich über die Klasse 4 laufen und für die vermutlich hohe Einmalzahlung bleibt die Klasse 6 mit viel zu hohen Steuern.

            Kommentar

            Lädt...