Guten Tag, ich habe 2025 eine GmbH gegründet und möchte meine Umsatzsteuererklärung für das Jahr abgeben. Das Unternehmen hatte keine Einnahmen, dafür aber Ausgaben. Umsatzsteuervorauszahlungen musste das Unternehmen nicht leisten. Im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen hat das Unternehmen die Vorsteuer geltend gemacht. Der Vorauszahlungssoll für das Jahr einschließlich der Sondervorauszahlungen in Zeile 119 muss in diesem Fall der verbleibenden Umsatzsteuer, die sich aus den abziehbaren Vorsteuerbeträgen zusammensetzt, entsprechen und kann negativ sein, weil weder das Unternehmen, noch die Finanzkasse Steuer schuldet, richtig?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Beispiel:
Zeile 79: Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern: 10€
Zeile 118 (Automatisch): Verbleibende Umsatzsteuer: -10€
Zeile 119: Vorauszahlungssoll 2025 (einschließlich Sondervorauszahlung): -10€
Das Unternehmen hat eine Rechnung mit einem abziehbaren Vorsteuerbetrag von 10€ erhalten, und diesen mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung zurückerhalten.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Beispiel:
Zeile 79: Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern: 10€
Zeile 118 (Automatisch): Verbleibende Umsatzsteuer: -10€
Zeile 119: Vorauszahlungssoll 2025 (einschließlich Sondervorauszahlung): -10€
Das Unternehmen hat eine Rechnung mit einem abziehbaren Vorsteuerbetrag von 10€ erhalten, und diesen mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung zurückerhalten.

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