Meldung bei vorläufiger Steuerberechnung: Abbruch-Hinweise Anlage Kind

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  • ackibaun
    Benutzer
    • 29.12.2008
    • 80

    #1

    Meldung bei vorläufiger Steuerberechnung: Abbruch-Hinweise Anlage Kind

    Guten Tag,

    da ich für meinen Schwiegersohn / und Tochter bei der Elster Steuererklärung mithelfe hat mich die obige Meldung

    ************************************************
    Abbruch-Hinweise Anlage Kind: Für ein Kind wurden keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl der Monate) gemacht

    bei einem Vorabcheck zur vorläufigen Berechnung irritiert bzw. ich finde den Fehler nicht so ohne weiteres.

    Hintergrund: Durch verschiedene Umstände bedingt wurde die Behinderung meines Enkels von 100 % und H auf 70 % heruntergestuft. Die Begründung erspare ich.
    Fakt ist jedoch dass er wieder in einen begrenzten begleiteten vollen Arbeitsprozess 32 Std W eingegliedert werden konnte.
    Er muss aber trotzdem zu Hause bei seinen Eltern leben und im Alltag weiter begleitet werden.

    Er hatte sogar vom Finanzamt durch deren Aktion eine vorgefertigte Steuererklärung für 2025 zugeschickt bekommen.

    Aufgrund seiner Behinderung bzw. auch des Umstandes, dass er zu Hause wohnt, habe ich die Anlage Kind auch weiterhin ausfüllen wollen, da
    bei ihm nach meiner Sicht auch noch der nachstehende Bereich zutrifft:

    Vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretene Behinderung Hilfe zum Begriff anzeigen

    Das Kind war wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande, sich selbst finanziell zu unterhalten (Zeitraum vom – bis)
    1. 01.01.2021-31.08.2022
    Es bedeutet dass danach eine Rückstufung in der Schwerbehinderung sowie eine Eingliederung in eine Vollbeschäftigung von 32 Std.W erfolgte.

    Gibt es hierzu vielleicht noch ein Feld dass ich nicht berücksichtigt oder übersehen habe - irritiert hat mich auch gleich bei '1 Anlagen zum Kind' die Felder

    Zeile 6 Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2025

    Zeile 7 Für die Kindergeldfestsetzung zuständige Familienkasse

    die ja entfallen, da kein Kindergeld mehr bezahlt wird, aber scheinbar das System in beiden Feldern eine Eingabe erwartet - es sei denn ich müsste 0 Euro und in das Feld 7 'entfällt' eintragen.

    Kann mir eventuell jemand sagen, worauf die Meldung zurückzuführen ist, bzw. wo der Bereich für Angaben zur Höhe der Kinderfreibeträge sein soll oder
    was ich übersehen oder nicht richtig ausgefüllt habe? Wie gesagt ich bin oder war nach wie vor in der Annahme, dass bei der beschriebenen Situation die Anlage Kind weiterhin ausgefüllt werden muss.

    Vielen Dank für Antworten
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4281

    #2
    Die Anlage Kind gilt für Kinder, die Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag haben. Da es um 2025 zu gehen scheint, ist das offenbar nicht der Fall.

    Kommentar

    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3029

      #3
      Das Feld mit dem Kindergeldanspruch muss ausgefüllt werden. In dem fall dann halt ggf. mit NULL
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar

      • Trekker
        Erfahrener Benutzer
        • 23.03.2023
        • 328

        #4
        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Das Feld mit dem Kindergeldanspruch muss ausgefüllt werden. In dem fall dann halt ggf. mit NULL
        Wenn das Kind seit Jahren 32 Wochenstunden arbeitet, dann hat es sicher so ein hohes Einkommen, dass sich selbst unterhalten kann.Es ist dann im o. g. Sinne nicht mehr außerstande sich selbst zu erhalten und damit ist die Kindergeldberechtigung entfallen. Demzufolge braucht man für die Folgejahre keine Anlage Kind.
        Zuletzt geändert von Trekker; Heute, 16:40.

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