UStVA: Cashback für Mobilfunkvertrag

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  • Karsten189
    Neuer Benutzer
    • 13.08.2022
    • 1

    #1

    UStVA: Cashback für Mobilfunkvertrag

    Hallo zusammen,

    ich bin freiberuflich selbstständig und habe für den Abschluss eines neuen geschäftlichen Mobilfunkvertrags von Check24 60€ Cashback bekommen. Ich würde vermuten, dass in Elster Online die Zeile 52
    Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (in der Zeile 38 aus Rechnungen von anderen Unternehmen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) sowie in den Zeilen 42 und 43 enthalten) in der UStVA die Richtige ist?
    Trage ich dort die vollen 60€, den Netto-Betrag oder nur die Steuer ein?

    Vielen Dank & Viele Grüße
  • timote
    Erfahrener Benutzer
    • 24.01.2023
    • 750

    #2
    Ich habe mir gerade das UStVA-Formular angesehen ohne selbst damit Erfahrung zu haben.

    Die Erläuterung für Zeile 52 lautet wie folgt:
    "Hat sich die Bemessungsgrundlage für Ihren Vorsteuerabzug geändert, berichtigen Sie den Vorsteuerabzug bitte nach § 17 Absatz 1 Satz 2 UStG .

    Erfolgt die Änderung nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG, weil das vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist, tragen Sie die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bitte zusätzlich hier ein."

    Nach meinem Verständnis des Textes müsstest du im Fall des ersten Absatzes der Erläuterung den Abzug der Vorsteuer nur in Zeile 38 vornehmen.

    Nach dem 2. Absatz, der auf dich m.E. nicht zutrifft, wäre zusätzlich eine Eintragung in Zeile 52 zu machen.

    Falls es ein anderer Benutzer anders sieht, lasse ich mich gerne korrigieren.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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