Hallo zusammen,
ich bin freiberuflich selbstständig und habe für den Abschluss eines neuen geschäftlichen Mobilfunkvertrags von Check24 60€ Cashback bekommen. Ich würde vermuten, dass in Elster Online die Zeile 52
Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (in der Zeile 38 aus Rechnungen von anderen Unternehmen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) sowie in den Zeilen 42 und 43 enthalten) in der UStVA die Richtige ist?
Trage ich dort die vollen 60€, den Netto-Betrag oder nur die Steuer ein?
Vielen Dank & Viele Grüße
ich bin freiberuflich selbstständig und habe für den Abschluss eines neuen geschäftlichen Mobilfunkvertrags von Check24 60€ Cashback bekommen. Ich würde vermuten, dass in Elster Online die Zeile 52
Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (in der Zeile 38 aus Rechnungen von anderen Unternehmen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) sowie in den Zeilen 42 und 43 enthalten) in der UStVA die Richtige ist?
Trage ich dort die vollen 60€, den Netto-Betrag oder nur die Steuer ein?
Vielen Dank & Viele Grüße

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