Anlage Kind, Abschluss des Bachelorstudiums im Veranlagungsjahr

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  • Friedrich68
    Neuer Benutzer
    • 30.08.2022
    • 9

    #1

    Anlage Kind, Abschluss des Bachelorstudiums im Veranlagungsjahr

    Guten Morgen,
    eins meiner KInder hat im Jahr 2025 das Bachelorstudium abgeschlossen und befindet sich jetzt im Masterstudium.
    Was ist in diesem Fall die richtige Antwort auf die Frage in Zeile 22 der Anlage Kind? ("Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen")
    Ich glaube, dass ich mit "Ja" antworten sollte, bin aber nicht ganz sicher, weil nicht gesagt wird, auf welchen Zeitpunkt sich die Frage bezieht. Falls der Zeitpunkt der 01.01.25 wäre, wäre die Antwort "Nein".
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4287

    #2
    Nach meinem Wissen gilt in Bezug auf Kindergeld/Kinderfreibetrag ein Masterstudium direkt im Anschluss an den Bachelor (max. 4 Monate dazwischen) als Fortsetzung der Erstausbildung.

    In dem Fall wäre Nein passender.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 46008

      #3
      Das Masterstudium muss außerdem artverwandt sein.

      Ein Masterstudium ist dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist (sog. konsekutives Masterstudium). Damit besteht auch nach Abschluss eines Bachelorstudienganges ein Anspruch auf Kindergeld. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 3.9.2015 entschieden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Friedrich68
        Neuer Benutzer
        • 30.08.2022
        • 9

        #4
        Vielen Dank für die Antworten. Von dem BFH-Urteil wusste ich noch nichts, es ist ja auch noch relativ neu.
        Das Masterstudium ist im gleichen Fach. Also werde ich da "Nein" eintragen.

        Kommentar

        • Hilfsprofi
          Erfahrener Benutzer
          • 04.11.2021
          • 523

          #5
          2015 = Neu? Das ist aber eine sehr individuelle Auslegung.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 46008

            #6
            2015 = Neu? Das ist aber eine sehr individuelle Auslegung.
            Wieso ? Für ihn war es eben neu, für mich übrigens ebenfalls ! Unsere Kinder sind bereits vor mehr als 10 Jahren aus dem Kindergeld ausgeschieden,

            da befasst man sich dann nicht mehr mit solchen Themen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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