Frage zu Steuerklassenwahl

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Opamp
    Neuer Benutzer
    • 25.06.2026
    • 2

    #1

    Frage zu Steuerklassenwahl

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu unserer Steuerklassenwahl.
    Wir sind eine 5-köpfige Familie mit derzeit ich III und meine Frau V. In 2024 hat meine Frau nicht gearbeitet und wir haben ca. 1200 Euro zurückbekommen.
    Nun hatte sie in 2025 eine Teilzeitstelle mit ca. 1100 Netto und wir müssen 1600 Euro nachzahlen.
    Ich hatte angenommen, dass mit Steuerklasse V sehr stark besteuert wird und dachte nich, dass man da dann noch etwas nachzahlen müsste.
    Ich habe keinerlei Einstellungen und angaben vorgenommen, einfach die Werte vom Vorjahr übernommen.
    Unter Umständen ist das ja korrekt und es wäre besser in IV IV zu wechseln, was mein Ihr?

    Ziel ist es keine Sternachzahlungen zu haben.

    MfG
    Opamp
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4287

    #2
    Natürlich wird Steuerklasse 5 höher besteuert als 3, aber in der Realität halt nicht hoch genug, was man mit jedem Steuerklassenrechner wie zum Beispiel dem des BMF nachrechnen kann. Nicht ohne Grund besteht bei Lohn auf Klasse 5 Erklärungspflicht.

    Mit 4 ist man auf der sicheren Seite, aber was spricht gegen 4 mit Faktor?

    Kommentar

    • Opamp
      Neuer Benutzer
      • 25.06.2026
      • 2

      #3
      Ich muss das mit dem Rechner nochmals ausrechnen, aber 3/5 mit Nachzahlung scheint btrotzdem besser als 4/4 zu sein. Aber ich häte gerne, dass man was zurück bekommt oder mindesten +-0 am Ende.

      Kommentar

      • Hilfsprofi
        Erfahrener Benutzer
        • 04.11.2021
        • 523

        #4
        Dann nimm 4/4 ohne Faktor.

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4287

          #5
          Zitat von Opamp Beitrag anzeigen
          Ich muss das mit dem Rechner nochmals ausrechnen, aber 3/5 mit Nachzahlung scheint btrotzdem besser als 4/4 zu sein. Aber ich häte gerne, dass man was zurück bekommt oder mindesten +-0 am Ende.
          Was soll bedeuten, dass 4/4 schlechter sein soll als 3/5? Bekanntlich hängt die Höhe der Einkommensteuer nicht von den Steuerklassen ab.

          Insofern ist bei 4/4 die Nachzahlung quasi ausgeschlossen, die Rückzahlung aber wahrscheinlich, weil der Splittingvorteil erst bei der Zusammenveranlagung zu Trage tritt.

          Wenn man möglichst genau die festgesetzte Einkommensteuer treffen will, muss man 4 mit Faktor nehmen. Selbst dafür bietet das BMF einen Rechner (der nebenbei auch mit den Kombinationen 4/4 und 3/5 in beiden Richtungen) vergleicht.

          Kommentar

          Lädt...