Hallo,
kurz die bisherige Situation:
Gemeinsame Steuererklärung mit Ehefrau, 2 vermietete Wohnungen 50%:50% seit Jahrzehnten, Anlage V, alles ok
Neu:
Ehefrau Mitte 2025 verstorben, deren 50%-Anteile gingen per Vermächtnisvertrag im Herbst 2025 jeweils an einen der beiden erwachsenen Kinder, dh. ich besitze jeweils 50% jeder Wohnung und jedes Kind ebenfalls 50% an einer der beiden Wohnungen.
Ich dachte Anlage V bei mir bis zum Datum Vermächtnisvertrag wie bisher als gemeinsame Veranlagung mit Ehefrau und ab dann eine Aufteilung der Einkünfte und Werbungskosten ebenfalls in Anlage V bei mir und (neu) bei den Steuererklärungen der Kinder.
Jetzt habe ich kurz vor Abgabe der fertigen Steuererklärung in Elster etwas von "einheitlicher Feststellungserklärung" oder so gelesen und bin massiv verunsichert.
Ist das notwendig oder liegt das im Ermessen des Finanzamts (Bayern)?
Der Abgabetermin rückt näher und ich muss das wohl vorher klären.
Liebe Grüße
kurz die bisherige Situation:
Gemeinsame Steuererklärung mit Ehefrau, 2 vermietete Wohnungen 50%:50% seit Jahrzehnten, Anlage V, alles ok
Neu:
Ehefrau Mitte 2025 verstorben, deren 50%-Anteile gingen per Vermächtnisvertrag im Herbst 2025 jeweils an einen der beiden erwachsenen Kinder, dh. ich besitze jeweils 50% jeder Wohnung und jedes Kind ebenfalls 50% an einer der beiden Wohnungen.
Ich dachte Anlage V bei mir bis zum Datum Vermächtnisvertrag wie bisher als gemeinsame Veranlagung mit Ehefrau und ab dann eine Aufteilung der Einkünfte und Werbungskosten ebenfalls in Anlage V bei mir und (neu) bei den Steuererklärungen der Kinder.
Jetzt habe ich kurz vor Abgabe der fertigen Steuererklärung in Elster etwas von "einheitlicher Feststellungserklärung" oder so gelesen und bin massiv verunsichert.
Ist das notwendig oder liegt das im Ermessen des Finanzamts (Bayern)?
Der Abgabetermin rückt näher und ich muss das wohl vorher klären.
Liebe Grüße

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