Erhaltungsaufwendungen (einschli. Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage)

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  • schnurgly
    Neuer Benutzer
    • 11.09.2023
    • 3

    #1

    Erhaltungsaufwendungen (einschli. Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage)

    Moin,
    in einer vermieteten Eigentumswohnung wurden 2025 alte Fenster gegen neue Fenster ausgetauscht. Der Vermieter hat diese Maßnahme alleine aus seinem Geldbeutel finanziert. Es gab keine Zuwendung aus irgendwelchen Rücklagen oder Zuschüssen. Die Fenster sind nur zweiglasig und deshalb nicht steuerbegünstigt.
    Meine Frage: Wo trage ich diese Daten in der Anlage V ein? Ein Punkt für Erhaltungsaufwendung ohne Entnahme aus Rücklagen gibt es nicht, oder habe ich etwas übersehen? Bin ich dann trotzdem bei "Seite 11" richtig?
    Danke für Tipps!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15396

    #2
    Zitat von schnurgly Beitrag anzeigen
    Ein Punkt für Erhaltungsaufwendung ohne Entnahme aus Rücklagen gibt es nicht
    Du meinst weil es bei Seite 11 einschließlich Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage heißt? Einschließlich bedeutet hier nicht gleichzeitig ausschließlich.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 46008

      #3
      Ein Punkt für Erhaltungsaufwendung ohne Entnahme aus Rücklagen gibt es nicht, oder habe ich etwas übersehen? Bin ich dann trotzdem bei "Seite 11" richtig?
      Wie kommst du darauf ? Natürlich gibt es Erhaltungsaufwendungen auch ohne Entnahmen aus irgendwelchen Rücklagen.

      Du musst dich bei größerem Erhaltungsaufwand nur entscheiden, ob du alles im Jahr der Zahlung geltend machst oder den Gesamtaufwand

      auf bis zu 5 Jahre gleichmäßig verteilst. Je nach deiner Entscheidung erfolgt die Erfassung auf Seite 10 oder 11 der Anlage V.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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