Moin,
in einer vermieteten Eigentumswohnung wurden 2025 alte Fenster gegen neue Fenster ausgetauscht. Der Vermieter hat diese Maßnahme alleine aus seinem Geldbeutel finanziert. Es gab keine Zuwendung aus irgendwelchen Rücklagen oder Zuschüssen. Die Fenster sind nur zweiglasig und deshalb nicht steuerbegünstigt.
Meine Frage: Wo trage ich diese Daten in der Anlage V ein? Ein Punkt für Erhaltungsaufwendung ohne Entnahme aus Rücklagen gibt es nicht, oder habe ich etwas übersehen? Bin ich dann trotzdem bei "Seite 11" richtig?
Danke für Tipps!
in einer vermieteten Eigentumswohnung wurden 2025 alte Fenster gegen neue Fenster ausgetauscht. Der Vermieter hat diese Maßnahme alleine aus seinem Geldbeutel finanziert. Es gab keine Zuwendung aus irgendwelchen Rücklagen oder Zuschüssen. Die Fenster sind nur zweiglasig und deshalb nicht steuerbegünstigt.
Meine Frage: Wo trage ich diese Daten in der Anlage V ein? Ein Punkt für Erhaltungsaufwendung ohne Entnahme aus Rücklagen gibt es nicht, oder habe ich etwas übersehen? Bin ich dann trotzdem bei "Seite 11" richtig?
Danke für Tipps!

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