Wo Sonderausgaben in 'Kind' eintragen

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  • Sterni
    Neuer Benutzer
    • 16.08.2021
    • 25

    #1

    Wo Sonderausgaben in 'Kind' eintragen

    Ich habe schon viele Runden hier bei Elster-Webanwendung und in der Google-Suche verbracht, bin aber nicht fündig geworden.

    Mein Ziel ist es, Sonderausgaben für unser Kind (volljährig unter 25) in der Berufsausbildung einzugeben.
    Alle Treffer bei Google sagen, ich soll das bei 'Kind' eintragen. Das habe ich versucht, bin immer wieder Seite für Seite aufmerksam durchgegangen. Habe auch was gefunden, aber ohne die Möglichkeit, dort einzelne Ausgaben und deren Beträge anzugeben.
    Ein Treffer bei Google nannte Zeile 66, was mich erst erfreute. Aber nun für die Einkommensteuererklärung 2025 ist da was ganz anderes.

    Daher bitte ich um eine sehr präzise Angabe. Gern die Zeile angeben und falls vorab noch ein Nippel durch die Lasche gezogen werden muss, dass dann ein Pfeil erscheint um den dann zu drücken, bitte auch diesen angeben.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46014

    #2
    Mein Ziel ist es, Sonderausgaben für unser Kind (volljährig unter 25) in der Berufsausbildung einzugeben.
    Um welche Art von Sonderausgaben geht es denn genau ? Geht es um eure Steuererklärung oder um die des Kindes ?

    Für das Kind besteht noch ein Kindergeldanspruch, nehme ich jedenfalls an ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Sterni
      Neuer Benutzer
      • 16.08.2021
      • 25

      #3
      Es geht um meine Einkommensteuererklärung als Elter, nicht die unseres Kindes.
      Wir haben seine Miete bezahlt, die laut mehrerer Google-Treffer als Sonderausgabe in 'Kind' angebbar sein soll.
      Kindergeldanspruch besteht noch.

      Wie bei beispielsweise Handwerkerleistungen erwarte ich, dass ich dort Datensätze mit Bezeichnung und Betrag erfassen kann.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 46014

        #4
        Kindergeldanspruch besteht noch.
        Mit dem Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag ist fast alles abgegolten. Nur für die auswärtige Unterbringung gibt es bei volljährigen Kindern

        in Berufsausbildung noch einen zusätzlichen Freibetrag von 1.200 € jährlich. Die Angaben dazu müsst ihr auf Seite 10 der Anlage Kind machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Sterni
          Neuer Benutzer
          • 16.08.2021
          • 25

          #5
          Das hatte ich gesehen, dass dort "Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes" als Überschrift steht.
          Habe auch schon viel rumgeklickt, gerne auch eine Fehlermeldung bekommen.

          a) "Zeitweise auswärtige Unterbringung im Ausland" trifft nicht zu. Weder Zeitweise noch Ausland.
          b) "Nur bei nicht zusammen veranlagten Eltern" trifft auch nicht zu. Wir werden zusammen veranlagt
          c) "Einzelaufstellung": hier kann ich nur Zeitraum und Anschrift angeben. Hier hätte ich die Auflistung erwartet.

          Wenn ich mir deine Antwort genau durchlese bedeutet das, dass es gar keine Auflistung mit der Möglichkeit, die gezahlte Miete einzutragen, gibt, weil ich woanders was angekreuzt oder eingetragen habe?
          Zuletzt geändert von Sterni; Gestern, 11:04.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 46014

            #6
            Wenn ich mir deine Antwort genau durchlese bedeutet das, dass es gar keine Auflistung mit der Möglichkeit, die gezahlte Miete einzutragen, gibt,
            So ist es ! Die konkrete Miete kann steuerlich nicht geltend gemacht werden, es gibt nur den von mir genannten zusätzlichen Freibetrag

            von 1.200 € pro Jahr bzw. 100 € pro Monat, falls das Kind nicht das gesamte Jahr auswärts untergebracht war.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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