Liebe Forenmitglieder, ich habe soeben für 2025 unsere gemeinsame Einkommensteuererklärung für 2025 in Elster ausrechnen lassen. Ich bin Rentner, meine Frau ist angestellt beschäftigt. Außerdem habe ich einen Antrag auf Fünftel-Regelung für eine Abfindung gestellt. In der vorläufigen Berechnung vermisse ich Angaben zum steuerfreien Grundfreibetrag für Rentner (24.192 Euro für Verheiratete) oder fällt der bei Zusammenveranlagung und einer noch arbeitenden Person unter den Tisch?
Einkommensteuererklärung als Rentner und Grundfreibetrag
Einklappen
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Nein, der Grundfreibetrag fällt nicht unter den Tisch, aber der ist in den Einkommensteuertarif eingearbeitet und wird nicht offen ausgewiesen.... oder fällt der bei Zusammenveranlagung und einer noch arbeitenden Person unter den Tisch?
Wenn du wissen willst, wie die Tarifberechnung im Detail aussieht, musst du den Steuerrechner des BMF bemühen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Der Grundfreibetrag wird weder in der Steuerberechnung durch Elster, noch im Steuerbescheid selber, ausgewiesen. Er gilt für alle unbeschränkt Steuerpflichtigen. Die unteren 12.096 (für Ledige, 2025) sind also nicht zu versteuern.
Du kannst ja mal versuchen, die Angaben zu den Einkünften so abzuändern, dass das zu versteuernde Einkommen unter 24.192 liegt. Es wird dann keine Steuer mehr anfallen. Natürlich die Erklärung nicht so abschicken
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