Anlage V; zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

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  • Akki
    Neuer Benutzer
    • 03.05.2021
    • 22

    #1

    Anlage V; zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

    Hallo zusammen,

    ich stand beim Ausfüllen der „auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen“ Felder
    tatsächlich wie der Ochs vorm Berg.

    Ich habe hier im Forum ein oder zwei Beiträge gefunden, die ähnliche Probleme hatten
    und hoffe das jetzt richtig verstanden zu haben.

    Aufwand5JahreAnm.png

    Beide Einträge sind aus einer Rechnung, aber unterschiedlich zu verteilen.

    Die Beträge habe ich jetzt getrennt oben in die „Einzelbeträge“ gepackt,
    dann, zum Verteilen auf vier Jahre, durch vier dividiert und entsprechend in
    „direkt“ oder „verhältnismäßig“ eingetragen.

    Die Summe aus beiden Feldern landet dann wieder oben bei „in 2025 abzuziehen“.

    Stimmt das jetzt so?
    Angehängte Dateien
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46026

    #2
    Stimmt das jetzt so?
    Meiner Meinung nach ist der Wert in der unteren Zeile 57 falsch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • timote
      Erfahrener Benutzer
      • 24.01.2023
      • 752

      #3
      Gemäß dem Einwand von Charlie24 habe ich nach eigener Testberechnung den Wert der unteren Zeile 57 als 25% des Gesamtaufwandes 2025 berechnet, € 18.084.
      Die weiteren Schritte zeigt der nachfolgende Screenshot, ohne Gewähr!


      grafik.png

      Die abzugsfähigen Werbungskosten € 9299 sind bei dieser Berechnungsweise gleichgeblieben.
      Angehängte Dateien
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 46026

        #4
        ... habe ich nach eigener Testberechnung den Wert der unteren Zeile 57 als 25% des Gesamtaufwandes 2025 berechnet, € 18.084.
        Richtig, das ist der korrekte Wert bei gleichmäßiger Verteilung auf 4 Jahre !

        Die abzugsfähigen Werbungskosten € 9299 sind bei dieser Berechnungsweise gleichgeblieben.
        Stimmt ebenfalls !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Akki
          Neuer Benutzer
          • 03.05.2021
          • 22

          #5
          Ach so meinen die das.

          Da hätte man ja nun auch einfach eine Auswahlbox mit "2..5“
          basteln können, die die Summe der Einzelbeträge durch die Anzahl der Jahre teilt.
          Nun ja, wenn’s einfach wär, wär’s nicht Elster.

          Vielen Dank; ihr habt mir sehr geholfen (wie immer )

          Kommentar

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