Umsatzsteuerbescheid bei Verzugszinsen?

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  • Alfons_viertel_vor_drei
    Benutzer
    • 19.08.2023
    • 40

    #1

    Umsatzsteuerbescheid bei Verzugszinsen?

    Hallo Kollegen,

    wenn der Steuerpflichtige eine Umsatzsteuererklärung über ELSTER macht und das FA übernimmt die Daten ohne Änderung, bekommt man im Posteingang von ELSTER einen pro-forma-Bescheid zur Umsatzsteuer mit dem Vermerk "Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung abgewichen wird."

    Soweit, so gut.

    Wenn nun die Daten ohne Änderung übernommen werden, jedoch zusätzlich Verzugszinsen festgesetzt werden: Ergeht dann ein "richtiger" Umsatzsteuerbescheid, oder auch nur der o.a. pro-forma-Bescheid?

    Grüße Alfons
  • Gerald v. R.
    Erfahrener Benutzer
    • 04.07.2024
    • 272

    #2
    Hallo,

    "Verzugszinsen" gibt es so im Steuergesetz nicht.

    Möglich wäre ein Verspätungszuschlag weil die Erklärung zu spät abgegeben wurde, dieser wird in einem Bescheid festgesetzt.

    oder

    ein Säumniszuschlag weil man zu spät zahlt, dieser entsteht Kraft Gesetz auch ohne Bescheid und wird mit jedem Monat der verspäteten Zahlung mehr.

    Kommentar

    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3034

      #3
      Für die Zinsfestsetzung würde eine extra Bescheid ergehen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar

      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3034

        #4
        Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
        Hallo,

        "Verzugszinsen" gibt es so im Steuergesetz nicht.
        Natürlich gibt es auch Zinsen im Steuerrecht - § 233a AO.
        Als Verzugszinsen könnte man diese dahingehend betrachten, da man bei einer pünktlich eingereichten Erklärung eigentlich nie in die Verzinsung kommt :-)

        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar

        • Gerald v. R.
          Erfahrener Benutzer
          • 04.07.2024
          • 272

          #5
          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

          Natürlich gibt es auch Zinsen im Steuerrecht - § 233a AO.
          Als Verzugszinsen könnte man diese dahingehend betrachten, da man bei einer pünktlich eingereichten Erklärung eigentlich nie in die Verzinsung kommt :-)
          Stimmt, nicht dran gedacht.

          Wobei das bei der Umsatzsteuer schon echt selten der Fall wäre.

          Kommentar

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