Hallo Kollegen,
wenn der Steuerpflichtige eine Umsatzsteuererklärung über ELSTER macht und das FA übernimmt die Daten ohne Änderung, bekommt man im Posteingang von ELSTER einen pro-forma-Bescheid zur Umsatzsteuer mit dem Vermerk "Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung abgewichen wird."
Soweit, so gut.
Wenn nun die Daten ohne Änderung übernommen werden, jedoch zusätzlich Verzugszinsen festgesetzt werden: Ergeht dann ein "richtiger" Umsatzsteuerbescheid, oder auch nur der o.a. pro-forma-Bescheid?
Grüße Alfons
wenn der Steuerpflichtige eine Umsatzsteuererklärung über ELSTER macht und das FA übernimmt die Daten ohne Änderung, bekommt man im Posteingang von ELSTER einen pro-forma-Bescheid zur Umsatzsteuer mit dem Vermerk "Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung abgewichen wird."
Soweit, so gut.
Wenn nun die Daten ohne Änderung übernommen werden, jedoch zusätzlich Verzugszinsen festgesetzt werden: Ergeht dann ein "richtiger" Umsatzsteuerbescheid, oder auch nur der o.a. pro-forma-Bescheid?
Grüße Alfons

Kommentar