Hallo,
für 2024 habe ich die Steuererklärung inkl. Anlage KAP abgegeben. Infolge eines Verlustes wurde per Steuerbescheid in 2025 entsprechend Kapitalertragsteuer sowie darauf entfallende Kirchensteuer erstattet. Die Günstigerprüfung wurde nicht beantragt und im Steuerbescheid fanden sich getrennte Absätze: einerseits die Berechnung der Kirchensteuer auf das zu versteuernde Einkommen sowie andererseits die Berechnung nach §32d Abs1 EStG (Kapitalertragsteuer). Auf dem Bescheid wurden im Kopf drei Zeilen ausgewiesen: Festsetzung, "ab Steuerabzug vom Lohn" und "ab Kapitalertragsteuer". Als Saldo hat sich ein Erstattungsbetrag ergeben.
Im Rahmen der Steuererklärung für 2025 hat das Finanzamt nun den Erstattungsbetrag aus 2025 bei den Sonderausgaben unter "ab erstattete Kirchensteuer" herangezogen, obwohl dieser aus dem erstatteten Kirchensteueranteil der Kapitalertragsteuer rührte. Zu den Zeilen 1 bzw. 4 der Anlage SO heißt es jedoch "soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde".
Ist die vorige Verrechnung korrekt oder sollte ich dem Bescheid widersprechen?
für 2024 habe ich die Steuererklärung inkl. Anlage KAP abgegeben. Infolge eines Verlustes wurde per Steuerbescheid in 2025 entsprechend Kapitalertragsteuer sowie darauf entfallende Kirchensteuer erstattet. Die Günstigerprüfung wurde nicht beantragt und im Steuerbescheid fanden sich getrennte Absätze: einerseits die Berechnung der Kirchensteuer auf das zu versteuernde Einkommen sowie andererseits die Berechnung nach §32d Abs1 EStG (Kapitalertragsteuer). Auf dem Bescheid wurden im Kopf drei Zeilen ausgewiesen: Festsetzung, "ab Steuerabzug vom Lohn" und "ab Kapitalertragsteuer". Als Saldo hat sich ein Erstattungsbetrag ergeben.
Im Rahmen der Steuererklärung für 2025 hat das Finanzamt nun den Erstattungsbetrag aus 2025 bei den Sonderausgaben unter "ab erstattete Kirchensteuer" herangezogen, obwohl dieser aus dem erstatteten Kirchensteueranteil der Kapitalertragsteuer rührte. Zu den Zeilen 1 bzw. 4 der Anlage SO heißt es jedoch "soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde".
Ist die vorige Verrechnung korrekt oder sollte ich dem Bescheid widersprechen?

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