Berechnung Steuer bei Zusammenveranlagung evtl. fehlerhaft?

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  • Christina68
    Neuer Benutzer
    • 06.08.2023
    • 13

    #1

    Berechnung Steuer bei Zusammenveranlagung evtl. fehlerhaft?

    ich habe letztes Jahre geheiratet und jetzt mühselig die gemeinsame Steuererklärung in Elster komplett neu erfasst. Die in Elster berechnete Steuererstattung erscheint mir allerdins deutlich zu niedrig. Daß bei der Berechnung der nicht ausgeschöpfte Freistellungsauftrag nicht berücksichtigt wird ist vom Betrag her nicht das Problem. Ich habe mal versuchsweise beide einzeln erfasst und komme von der Erstattung her auf locker das Doppelte.

    Unser Einkommen liegt nicht übermäßig auseinander, wir haben Steuerklasse 4/4, nur einer ist in der Kirche.

    Kann es sein daß Elster einfach falsch rechnet?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15428

    #2
    Nein, da liegt ein Eingabefehler vor.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 46113

      #3
      Kann es sein daß Elster einfach falsch rechnet?
      Nein, das wüssten wir hier im Forum.

      Ich habe mal versuchsweise beide einzeln erfasst und komme von der Erstattung her auf locker das Doppelte.
      Dann hast du einen Fehler in der Erfassung für die Zusammenveranlagung gemacht oder es gibt Besonderheiten, wie z. B. Lohnersatzleistungen.

      Der Splittingvorteil ist zwar bei geringen Einkommensunterschieden gering, aber schlechter fällt die Zusammenveranlagung normalerweise nicht aus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15428

        #4
        Zitat von Christina68 Beitrag anzeigen
        komme von der Erstattung her auf locker das Doppelte.
        Also, die Jahressteuer beträgt z. B. 10.582,80 Euro. Bei Zusammenveranlagung beträgt die Erstattung 1,15, bei zwei Einzelveranlagungen 2,30, zum Beispiel? Das Doppelte muss doch nicht viel sein!

        Die Höhe der Erstattung ist doch total egal. Es geht darum, wie hoch die berechnete Einkommensteuer ist.

        Kommentar

        • Christina68
          Neuer Benutzer
          • 06.08.2023
          • 13

          #5
          Wir haben keinerlei Sondersachen. Und ich rede hier von mindestens 1.000 €.
          Habt Ihr einen Top wo da gerne ein Fehler gemacht wird? Ich habe schon alles mehrfach durchgesehen und bin im Moment völlig ratlos

          Kommentar

          • reckoner
            Erfahrener Benutzer
            • 27.12.2009
            • 5923

            #6
            Hallo,

            vieles was wir dir sagen könnten (die Klassiker) wirkt sich auf jede Erklärung aus. Wenn du aber jeweils alleine und zusammen genau das gleiche eingetragen hast kann sowas ja eigentlich nicht der Grund sein.

            Wie hast du denn die einzelnen Erklärungen erstellt? Ich will darauf hinaus, dass du vielleicht aus Versehen irgendetwas falsch übernommen hast o.ä.
            Lege auch mal die drei Berechnungen nebeneinander, in Summe müssen die Einkünfte, Werbungskosten und auch das steuerpflichtige Einkommen in der Regel übereinstimmen. Nur die Steuern dürfen abweichen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15428

              #7
              Zitat von Christina68 Beitrag anzeigen
              Und ich rede hier von mindestens 1.000 €.
              Wie hoch ist die Steuer (nicht die Erstattung!) bei Einzelveranlagung, und wie hoch ist sie bei Zusammenveranlagung?

              Der Tipp von Stefan ist übrigens absolut zielführend! Einfach mal die Berechnungen von oben bis unten vergleichen.

              Kommentar

              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4312

                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Wie hoch ist die Steuer (nicht die Erstattung!) bei Einzelveranlagung, und wie hoch ist sie bei Zusammenveranlagung?
                Und, wie hoch sind die errechneten zu versteuernden Einkommen in den beiden Konstellationen.

                Grundsätzlich kann es Fälle geben, in denen das zvE und damit die festgesetze Steuer bei Zusammenveranlagung höher sind (ich veranlage seit Jahren einzeln, weil a) unsere Einkommen sehr ähnlich sind und der Splittingvorteil daher sehr klein ist und b) einer von uns beiden hohe agB hat, der andere aber nicht), aber es sind spezielle Konstellationen.

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                • Christina68
                  Neuer Benutzer
                  • 06.08.2023
                  • 13

                  #9
                  Ich hab den Fehler gefunden. Elster hat sich bei der Übernahme der Einzelveranlagungen verschluckt und Beträge aus der Zeile 24 in die falsche Anlge N übernommen. Und da ich den Ausdruck der elektonischen Lohnsteuerbescheinigung nicht hatte konnte ich das nicht nachvollziehen.

                  Vielen Dank für Eure Hilfe.

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