Sterbejahr 2024, aber negative Lohnsteuerbescheinigung für 2025 erhalten

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  • BussemassIII
    Neuer Benutzer
    • 23.07.2026
    • 4

    #1

    Sterbejahr 2024, aber negative Lohnsteuerbescheinigung für 2025 erhalten

    Mein Vater starb in 2024 und war verbeamtet (Land NRW Arbeitbeber Rheinische Versorgungskassen). Er und meine noch lebende Mutter wurden bis dahin zusammen veranlagt. Die Steuererklärung für 2024 war unproblematisch.
    Jetzt habe ich für meinen 2024 verstorbenen Vater eine negative Lohnsteuerbescheinigung für 2025 bekommen.
    Wie kann ich diese in der Steuererklärung meiner Mutter berücksichtigen?
    Der Betrag wurde in den Zeilen 3., 8. und 32. der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Die Bescheinigung enthält keine weiteren Beträge.
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4676

    #2
    Dann musste 2025 wahrscheinlich etwas Pension zurückgezahlt werden. Wenn die Mutter Erbin des Vaters ist, sind das ihre negativen Einkünftee 2025.

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    • BussemassIII
      Neuer Benutzer
      • 23.07.2026
      • 4

      #3
      Mal abgesehen davon, dass das nicht meine Frage beantwortet, wie ich das in der Steuererklärung mit Elster unterbringen kann, bezweifle ich, dass das zu Nachzahlungen führt.
      Steuerlich wird hier das Einkommen gemindert, was zu Erstattungen führen sollte. Eine Nachforderung kann nur vom Arbeitgeber ausgehen. Der hat aber mit der steuerlichen Bedeutung erstmal nichts zu tun.

      Vielleicht kann jemand meine Frage zu Elster beantworten?

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 46118

        #4
        ... bezweifle ich, dass das zu Nachzahlungen führt.
        Wo steht etwas von Nachzahlungen ?

        Ist die Lohnsteuerbescheinigung mit negativen Werten wirklich auf den Namen deines Vaters ausgestellt oder auf einen der Erben ?

        Mit welcher Lohnsteuerklasse wurde abgerechnet ? Grundsätzlich lassen sich beim Brutto auch negative Werte erfassen,

        die Frage ist allerdings, bei wem die Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden muss.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Gerald v. R.
          Erfahrener Benutzer
          • 04.07.2024
          • 273

          #5
          Hallo,

          ich glaube der Satz mit der Rückzahlungen bezieht sich auf eine Zahlung an die Pensionskasse und die muss ja erfolgt sein. Von einer Auswirkung auf die Steuer war von Kloebi nicht die Rede.

          Darüber hinaus ist die Frage mehr oder weniger beantwortet. In der Erklärung für 2024 hast du ja noch die Pension für deinen Vater erklärt, vermutlich in der Anlage N. In 2025 gehört die Angabe in die Erklärung der Erben (vermutlich deiner Mutter) und dort genau in die selbe Zeile wie die Pension vorher auch nur eben mit einem Minus davor.

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          • BussemassIII
            Neuer Benutzer
            • 23.07.2026
            • 4

            #6
            Charlie24 Ja die Lohnsteuerbescheinigung ist auf Namen in Identifikationsnummer meines Vaters mit der Steuerklasse 6 ausgestellt. Meine Mutter hat eine eigene Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse 3 erhalten

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 46118

              #7
              Ja die Lohnsteuerbescheinigung ist auf Namen in Identifikationsnummer meines Vaters mit der Steuerklasse 6 ausgestellt
              Dein Vater darf ja in der Steuererklärung deiner Mutter für das Jahr 2025 nicht mehr erfasst werden, die kannst die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung

              deshalb nicht über den Bescheinigungsabruf in den Entwurf deiner Mutter übernehmen, sondern nur manuell bei deiner Mutter unter der Lohnsteuerklasse 6

              eintragen. Ob die Bescheinigung für 2025 überhaupt korrekt ist, da habe ich meine Zweifel. Hat es denn 2025 überhaupt eine Rückzahlung gegeben ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              • BussemassIII
                Neuer Benutzer
                • 23.07.2026
                • 4

                #8
                Ja es hat in 2025 eine Verrechnung mit den Sterbegeldansprüchen meiner Mutter gegeben.
                Für mich ist der Fall jetzt klar. Ich denke, dass ich die Steuererklärung jetzt korrekt hinbekomme.

                Vielen Dank an alle.

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 46118

                  #9
                  Ja es hat in 2025 eine Verrechnung mit den Sterbegeldansprüchen meiner Mutter gegeben.
                  Dann hätte die Lohnsteuerbescheinigung allerdings unter der SteuerID deiner Mutter und auch mit deren Namen übermittelt werden müssen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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