Steuererklärung 2025

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  • Christian2018
    Neuer Benutzer
    • 11.09.2018
    • 20

    #1

    Steuererklärung 2025

    Hallo,

    ich musste für 2025 bei meiner Eigentumswohung eine Fassadensanierung aus eigener Tasche bezahlen. Wo muss ich das eintragen für die Steuererklärung 2025?

    Danke in voraus.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46089

    #2
    Wo muss ich das eintragen für die Steuererklärung 2025?
    Selbst bewohnt oder vermietet ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Christian2018
      Neuer Benutzer
      • 11.09.2018
      • 20

      #3
      Selbst bewohnt.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15423

        #4
        Dann guck Dir mal die Anlage Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen an.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 46089

          #5
          Bei Handwerkerleistungen wie hier sind nur die Arbeitskosten einschließlich Umsatzsteuer bis maximal 6.000 € im Jahr begünstigt.

          Zu den Arbeitskosten rechnen auch Fahrt- und Maschinenkosten, Materialkosten bleiben außen vor. Die Steuerermäßigung nach § 35a

          EStG beträgt 20%, also höchstens 1.200 €. Ab 2027 soll es noch weniger werden, da soll es nur noch 15% geben, also maximal 900 €.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Christian2018
            Neuer Benutzer
            • 11.09.2018
            • 20

            #6
            Über eine Wohnungseigentümerversammlung war ich verpflichtet worden, dass ich über 40000 Euro betahlen muste für die Fassadensanierung. Muss ich den Betrag bei Handwerkleistungen eintragen?

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15423

              #7
              Nein, musst Du natürlich nicht. Man darf steuermindernde Sachverhalte auch weglassen.

              Kommentar

              • HundKatzeMaus
                Erfahrener Benutzer
                • 31.08.2022
                • 1366

                #8
                Eine Fassadensanierung wird bei einer WEG - wenn nicht genügende Rücklagen vorhanden sind - durch eine Sonderumlage durch die Wohnungseigentümer finanziert. Vermieter einer ETW können die Sonderumlage in der Anlage V als Werbungskosten angeben. Wer die ETW selbst bewohnt, kann die Sonderumlage nicht als Werbungskosten absetzen. Enthält die Sonderumlage jedoch Kosten für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen, lässt sich der auf diese Leistungen entfallende Anteil über §35a EStG steuerlich geltend machen — sofern eine entsprechende Bescheinigung der Hausverwaltung vorliegt.

                Die Kosten können aber erst von der Steuer abgesetzt werden, wenn diese durch die Hausverwaltung der WEG auch tatsächlich ausgegeben wurde. D.h., maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Einzahlung durch den Eigentümer, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Hausverwaltung der WEG das Geld für die konkrete Maßnahme tatsächlich verausgabt. Wenn also die Sonderumlage 2025 an die WEG gezahlt wurde, die Fassadensanierung aber erst in 2026 durchgeführt wird und auch von der WEG bezahlt wird, können diese Kosten demnach auch erst in der Steuererklärung 2026 berücksichtigt werden.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

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