Vorläufige Berechnung scheitert

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  • gavagai_der_dritte
    Erfahrener Benutzer
    • 27.09.2018
    • 159

    #1

    Vorläufige Berechnung scheitert

    Servus,
    zuerst das Positive: ich habe keine Woche gebraucht und schon bin ich fast mit der Einkommensteuer 2025 fertig. (Guinness-Buch Der Rekorde) Das liegt weniger an mir als den umfangreichen automatischen Eintragungen.

    Jetzt der (hoffentlich letzte) Fehler kurz vorm Ziel.
    Wenn ich die Vorläufige Berechnung durchführe wird die mit folgender Begründung abgebrochen:
    Abbruch-Hinweise
    Anlage KAP: Sie haben Kapitalertragsteuer und/oder darauf entfallender Solidaritätszuschlag lt. Bescheinigung erklärt, nicht jedoch die dazugehörenden Kapitalerträge bzw. anderen Einkunftsarten.

    Das stimmt aus meiner Sicht nicht. Ich habe sowohl für mich als auch für meine Frau die KAP ausgefüllt und in beiden KAPs in Zeile 7 die Kapitelerträge eingegeben. Bei mir habe ich den Betrag in Zeile 7 (und alle anderen Zeilen) aus den drei Jahresbescheinigungen der Institutionen HypoVereinsbank, Consors und Sparkasse addiert und eingetragen, bei meiner Frau direkt aus der Jahresbescheinigung ihrer Bank übernommen.
    Was könnte noch die Ursache für den mysteriösen Abbruch sein?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46079

    #2
    Anlage KAP: Sie haben Kapitalertragsteuer und/oder darauf entfallender Solidaritätszuschlag lt. Bescheinigung erklärt, nicht jedoch die dazugehörenden Kapitalerträge bzw. anderen Einkunftsarten.
    In welchen Zeilen der Anlage KAP hast du denn die Steuern jeweils eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • gavagai_der_dritte
      Erfahrener Benutzer
      • 27.09.2018
      • 159

      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      In welchen Zeilen der Anlage KAP hast du denn die Steuern jeweils eingetragen ?
      Dazu bin ich strikt den Texten in den Jahresbescheinigungen gefolgt. Ich habe bei mir (Ehemann) Steuern eingetragen in Zeile 37, 38 und 40, Bei Ehefrau habe ich Steuern eingetragen in den Zeilen 16, 37 und 38.
      Was mir dazu noch auffiel: In manchen Zeilen habe ich eine Null eingetragen (wohl wenn in den Vorjahren mal eine Zahl gestanden hat) in manchen Zeilen ist ein Blank (oder was immer dann drin ist).
      Es würde ja schon weiterhelfen, wenn die Abbruchnachricht verraten würde, wo die Kapitalerträge vermisst werden: bei mir? bei meiner Frau? bei beiden? Obwohl, recht viel schlauer wäre ich auch dann nicht.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 46079

        #4
        Schau mal auf Seite 9 der Anlage KAP nach, ob da in den Zeilen 43 ff irgendwo 0,00 eingetragen ist. Die Zeilen müssen leer bleiben !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Hans53
          Erfahrener Benutzer
          • 28.10.2022
          • 715

          #5
          Hallo gavagai_der_dritte ,
          In der Anlage KAP musst du ausfüllen:
          Auf Seite 1-Anträge: Zeile 4-Günstigerprüfung ankreuzen.
          Auf Seite 3-Kap.-Erträge Inland: Zeile 7-eintragen.
          Auf Seite 4-Sparerpausch.-Beträge: Zeile 16 ausgenutzte eintragen
          Auf Seite 8-Steuerabzugs-Beträge:
          Zeile 37 – Kap.Ertr.St
          Zeile 38 – Soli
          Zeile 39 – KiSt z Kap
          Jeweils für dich und deine Frau eintragen

          Gruß - Hans

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          • gavagai_der_dritte
            Erfahrener Benutzer
            • 27.09.2018
            • 159

            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Schau mal auf Seite 9 der Anlage KAP nach, ob da in den Zeilen 43 ff irgendwo 0,00 eingetragen ist. Die Zeilen müssen leer bleiben !
            Das war die richtige Spur, Super Dank! Zeilen 43 und 44 waren bei mir "0"´, dann auf Blank geändert und die Vorläufige Berechnung ging durch und kündigte sogar eine vierstellige Rückerstattung (im niedrigen vierstelligen Bereich, wie man so sagt) an. Bis zum Juli 2027!

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            • gavagai_der_dritte
              Erfahrener Benutzer
              • 27.09.2018
              • 159

              #7
              Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
              Hallo gavagai_der_dritte ,
              In der Anlage KAP musst du ausfüllen:
              Auf Seite 1-Anträge: Zeile 4-Günstigerprüfung ankreuzen.
              Auf Seite 3-Kap.-Erträge Inland: Zeile 7-eintragen.
              Auf Seite 4-Sparerpausch.-Beträge: Zeile 16 ausgenutzte eintragen
              Auf Seite 8-Steuerabzugs-Beträge:
              Zeile 37 – Kap.Ertr.St
              Zeile 38 – Soli
              Zeile 39 – KiSt z Kap
              Jeweils für dich und deine Frau eintragen

              Gruß - Hans
              Danke für die Hilfestellung. Mir wurde geholfen oder in der Fussballsprache: Ich habe fertig (KI: Giovanni Trapattoni, 10. März 1998). Deine Punkte erfüllen wir alle bis auf Zeile 39, denn ich bin Heide und meine Frau zahlt auch keine Kirchensteuer. Dir auch ein schönes Jahr bis zur nächsten Horrorwoche, ,,, obwohl, das ist unfair, es ist kein Horror mehr. Mit soviel Sachverstand im ELSTER Forum!

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 46079

                #8
                Zeilen 43 und 44 waren bei mir "0"´, dann auf Blank geändert und die Vorläufige Berechnung ging durch ...
                In die Zeilen 43 ff darf man nur Werte eintragen, wenn man in den Zeilen 28 ff. Kapitalerträge erklärt hat.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • Hans53
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.10.2022
                  • 715

                  #9
                  Hallo gavagai_der_dritte ,

                  Dir auch ein schönes Jahr
                  Einen angenehmen Winterschlaf. Obwohl du dich ruhig öfter einloggen könntest, hier gibt es das ganze Jahr interessantes zu erfahren.

                  Gruß - Hans

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