Zertifikatsdatei verlängern

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  • Trekker
    Erfahrener Benutzer
    • 23.03.2023
    • 338

    #1

    Zertifikatsdatei verlängern

    Gerade wollte ich die mittels der Software von SSE erstellte Erklärung meines Sohnes über seine Elsterzertifikatsdatei versenden und musste feststellen, dass das Zertifikat abgelaufen ist. Laut Meldung existiert nicht mal eine Datei.

    Ich konnte das Problem lösen, indem ich die Erklärung über meine Elsterzertifikatsdatei versandt habe. Jetzt hat der Sohn allerdings das Problem, dass er die Erklärung seiner Schwiegermutter nicht rechtzeitig versenden kann, weil er sich ohne gültiges Zertifikat nicht bei Elster einloggen kann.

    Wie ich festgestellt habe, kann man die Zertifikatsdatei noch am selben Tag verlängern, wenn man sich über die Ausweisfunktion legitimiert. Nun ist es aber so, dass er seinen Ausweis nicht so schnell freischalten kann. Daher stelle ich mir die Frage, ob wir mein Zertifikat nutzen können, oder ob dies aufgrund der verwandschaftlichen Einschränkungen technisch ausgeschlossen wird?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46097

    #2
    Übermitteln kannst du natürlich, helfen darfst du der Schwiegermutter des Sohnes m. E. nicht, da sie nicht zu deinen Angehörigen i. S. v. § 15 AO gehört.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Trekker
      Erfahrener Benutzer
      • 23.03.2023
      • 338

      #3
      Ist ja nur ein Notfall, den man ggf. auch plausibel darlegen kann.

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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4304

        #4
        Wie hier vielfach beschrieben, gibt es kein technisches Hindernis, dass ich über mein Elsterkonto eine Erklärung für Angela Merkel, Barack Obama oder Papst Leo übermittel. Die Frage ist, ob ich es darf. Es handelt sich um eine Datenübermittlung im Auftrag (an dessen Fehlen die Übermittlung für oben genannte Personen rechtlich scheitern dürfte), wobei die Bedingungen des §87d AO zu beachten sind.

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        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4304

          #5
          Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
          Ist ja nur ein Notfall, den man ggf. auch plausibel darlegen kann.
          Es bedarf keines Notfalls, nur eines Auftrags. Steuerliche Hilfe ist hier aber Tabu.

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