Hallo, seit einigen Jahren habe ich immer Probleme mit der Steuererklärung bei der Eingabe und Berechnung der Beiträge für die privaten Krankenversicherungen.
Meine Frau ist neben ihrer eigenen privaten Kranken- und Pflegeversicherung auch Versicherungsnehmer meiner privaten Krankenversicherung. In den letzten Jahren wurden meine Beiträge zur privaten Kranken - und Pflegeversicherung gar nicht oder bei bei meiner Frau angerechnet. Es geht nur um die Kosten für die Basisabsicherung.
Dieses Jahr wurden in der Erklärung für 2025 meine Beiträge überhaupt nicht angerechnet. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wurde meiner Eingabe entsprochen und mir als versicherter Person zugeordnet. Dies sei lt. Meinung der zuständigen Sachbearbeiterin die richtige Zuordnung. Ist dies so richtig?
Eine weitere Recherche meinerseits ergab, dass ein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen grundsätzlich nur geltend machen kann, wer die Beiträge als Versicherungsnehmer selbst schuldet und auch selbst bezahlt. Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, ist es ohne Bedeutung, welcher Ehegatte zahlt. Da die Beiträge von unserem Gemeinschaftskonto gezahlt werden, dürfte es schwierig werden dies zu belegen.
Oder werden beide Beiträge dann jeweils zur Hälfte beiden Steuerpflichtigen zugeordnet?
Hat jemand eine Idee wie ich das Problem in der nächsten Steuererklärung am besten angehe. Die (nette) Mitarbeiterin des FA meinte ich sollte auf das Problem bei den Erläuterungen hinweisen.
Aber wie ist es richtig?
Besten Dank für Tipps vorab und Gruß an die Forenmitglieder
Meine Frau ist neben ihrer eigenen privaten Kranken- und Pflegeversicherung auch Versicherungsnehmer meiner privaten Krankenversicherung. In den letzten Jahren wurden meine Beiträge zur privaten Kranken - und Pflegeversicherung gar nicht oder bei bei meiner Frau angerechnet. Es geht nur um die Kosten für die Basisabsicherung.
Dieses Jahr wurden in der Erklärung für 2025 meine Beiträge überhaupt nicht angerechnet. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wurde meiner Eingabe entsprochen und mir als versicherter Person zugeordnet. Dies sei lt. Meinung der zuständigen Sachbearbeiterin die richtige Zuordnung. Ist dies so richtig?
Eine weitere Recherche meinerseits ergab, dass ein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen grundsätzlich nur geltend machen kann, wer die Beiträge als Versicherungsnehmer selbst schuldet und auch selbst bezahlt. Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, ist es ohne Bedeutung, welcher Ehegatte zahlt. Da die Beiträge von unserem Gemeinschaftskonto gezahlt werden, dürfte es schwierig werden dies zu belegen.
Oder werden beide Beiträge dann jeweils zur Hälfte beiden Steuerpflichtigen zugeordnet?
Hat jemand eine Idee wie ich das Problem in der nächsten Steuererklärung am besten angehe. Die (nette) Mitarbeiterin des FA meinte ich sollte auf das Problem bei den Erläuterungen hinweisen.
Aber wie ist es richtig?
Besten Dank für Tipps vorab und Gruß an die Forenmitglieder

Kommentar