Private Krankenversicherung als Sonderausgabe

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  • PitjePuck
    Neuer Benutzer
    • 22.10.2014
    • 10

    #1

    Private Krankenversicherung als Sonderausgabe

    Hallo, seit einigen Jahren habe ich immer Probleme mit der Steuererklärung bei der Eingabe und Berechnung der Beiträge für die privaten Krankenversicherungen.

    Meine Frau ist neben ihrer eigenen privaten Kranken- und Pflegeversicherung auch Versicherungsnehmer meiner privaten Krankenversicherung. In den letzten Jahren wurden meine Beiträge zur privaten Kranken - und Pflegeversicherung gar nicht oder bei bei meiner Frau angerechnet. Es geht nur um die Kosten für die Basisabsicherung.
    Dieses Jahr wurden in der Erklärung für 2025 meine Beiträge überhaupt nicht angerechnet. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wurde meiner Eingabe entsprochen und mir als versicherter Person zugeordnet. Dies sei lt. Meinung der zuständigen Sachbearbeiterin die richtige Zuordnung. Ist dies so richtig?

    Eine weitere Recherche meinerseits ergab, dass ein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen grundsätzlich nur geltend machen kann, wer die Beiträge als Versicherungsnehmer selbst schuldet und auch selbst bezahlt. Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, ist es ohne Bedeutung, welcher Ehegatte zahlt. Da die Beiträge von unserem Gemeinschaftskonto gezahlt werden, dürfte es schwierig werden dies zu belegen.
    Oder werden beide Beiträge dann jeweils zur Hälfte beiden Steuerpflichtigen zugeordnet?

    Hat jemand eine Idee wie ich das Problem in der nächsten Steuererklärung am besten angehe. Die (nette) Mitarbeiterin des FA meinte ich sollte auf das Problem bei den Erläuterungen hinweisen.
    Aber wie ist es richtig?

    Besten Dank für Tipps vorab und Gruß an die Forenmitglieder

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46097

    #2
    Unsere PKV übermittelt die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung für meine Frau und mich getrennt,

    wobei die Beitragsanteile für Wahlleistungen nicht elektronisch übermittelt werden. Die elektronischen Bescheinigungen werden bei Mein ELSTER

    fehlerfrei zugeordnet. Als Versicherungsnehmer bin in beiden Bescheinigungen ich mit meiner Steuer-ID eingetragen, als Versicherte Person

    sind einmal meine Frau und einmal ich angegeben, auch jeweils mit unserer Steuer-ID. Übernahmeprobleme sind noch nie aufgetreten.

    Ich habe jetzt nicht verstanden, warum deine Frau 2-fach privat krankenversichert ist ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • PitjePuck
      Neuer Benutzer
      • 22.10.2014
      • 10

      #3
      Sie ist nicht 2-fach versichert! Sie ist selbst Versicherungsnehmer und versicherte Person. Ich bin versicherte Person in ihrem Vertrag. Sie ist also Versicherungsnehmerin. Ich könnte wohl bei der Versicherung eine Abtrennung beantragen, müsste aber dann lt. Aussage eines Mitarbeiters wohl einen neuen Vertrag abschließen (neue Gesundheitsprüfung?).
      Zuletzt geändert von PitjePuck; Heute, 09:48.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 46097

        #4
        Sie ist selbst Versicherungsnehmer und versicherte Person. Ich bin versicherte Person in ihrem Vertrag.
        Wenn in den elektronisch übermittelten Bescheinigungen die Steuer-IDs korrekt angegeben sind, müssten aber Übernahme und Personenzuordnung ebenfalls

        fehlerfrei funktionieren. Hast du dir die PDF für euch beide schon mal angesehen. Das ist sowohl bei geöffnetem Entwurf wie über Formulare und Leistungen >

        > Bescheinigungen verwalten möglich. Beide Bescheinigungen werden an den Versicherungsnehmer übermittelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • PitjePuck
          Neuer Benutzer
          • 22.10.2014
          • 10

          #5
          In den Bescheinigungen ist alles richtig. Also meine Frau Versicherungsnehmer von unseren beiden Krankenversicherungen und die richtigen Angaben bei "versicherte Person". Dennoch wurden bei der Einzelveranlagung meine Beiträge nicht angerechnet... erst nach Rücksprache mit dem FA und Änderungsbescheid.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 46097

            #6
            Dennoch wurden bei der Einzelveranlagung meine Beiträge nicht angerechnet
            Von einer Einzelveranlagung war bisher nicht die Rede ! In der Einzelveranlagung für dich kommt die Steuer-ID deiner Frau nicht vor,

            daran könnte der Bescheinigungsabruf natürlich scheitern.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 46097

              #7
              Ich habe jetzt im Konto meiner Frau testweise eine Einzelveranlagung für meine Frau angelegt. Wie schon befürchtet (siehe Beitrag '#6),

              wird die unter meiner Steuer-ID übermittelte PKV-Bescheinigung für meine Frau nicht übernommen. Der Bescheinigungsabruf für mich

              ist zwar auch im Konto meiner Frau freigeschaltet, da aber meine Steuer-ID in der Erklärung meiner Frau nicht vorkommt und inzwischen

              auch kein manueller Abruf für einzelne Personen mehr möglich ist, wird bei mir überhaupt nicht gesucht. Da würde dann nur helfen, die

              PKV-Bescheinigung für meine Frau zu downloaden und die Werte daraus entweder mit der Anlage Vorsorgeaufwand zu verknüpfen oder

              die Bescheinigung über die Belegnachreichung zu übermitteln, was am schnellsten geht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4304

                #8
                Der (späte) Hinweis auf die Einzelveranlagung weist natürlich die richtige Richtung.

                Ich persönlich würde mich auf das bloße Verknüpfen oder Nachreichen des Belegs über Elster nicht verlassen. Es muss verhindert werden, dass die Erklärung rein maschinell bearbeitet wird (und es ist fraglich, ob die eingetragenen Beiträge zur PKV ohne elektronischen Beleg sicher zur Aussonderung zur manuellen Bearbeitung führt), und dann muss sich die bearbeitetende Person auch noch für die verknüpften Belege interessieren.

                Daher würde ich zusätzlich unbedingt im Hauptvordruck eine Bearbeitungsnotiz hinterlassen, um erstens die rein maschinelle Bearbeitung zu verhindern und den Menschen beim FA auf die Problematik hinzuweisen.

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                • PitjePuck
                  Neuer Benutzer
                  • 22.10.2014
                  • 10

                  #9
                  Genauso hat es die Mitarbeiterin des FA ja auch gesagt. Ich wollte nur wissen ob die Zuordnung "meiner" Zahlungen richtig ist. Es gibt ja auch noch den § 26a EStG:

                  (2)1Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigungen nach den §§ 35a und 35c werden demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. 2Auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten werden sie jeweils zur Hälfte abgezogen. 3Der Antrag des Ehegatten, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, ist in begründeten Einzelfällen ausreichend. 4§ 26 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

                  Und da die Versicherungsbeiträge von einem Gemeinschaftskonto gezahlt werden, könnte man ja auf den Gedanken kommen, dass beiden Steuerpflichtigen jeweils eine Hälfte zuzurechnen ist.

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                  • multi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2018
                    • 4304

                    #10
                    Zitat von PitjePuck Beitrag anzeigen
                    Und da die Versicherungsbeiträge von einem Gemeinschaftskonto gezahlt werden, könnte man ja auf den Gedanken kommen, dass beiden Steuerpflichtigen jeweils eine Hälfte zuzurechnen ist.
                    Dieser Gedanke ist für mich nicht nachvollziehbar. Gerade, wenn die Beiträge von einem Gemeinschaftskonto bezahlt werden, ist die Frage, wer die Aufwendungen wirtschaftlich trägt, nur durch die Eheleute beantwortbar. Die hälftige Aufteilung der Sonderausgaben (und zwar aller) setzt den gemeinsamen Antrag der Eheleute voraus, über das entsprechende Kreuz im Hauptvordruck.

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 46097

                      #11
                      Die hälftige Aufteilung der Sonderausgaben (und zwar aller) setzt den gemeinsamen Antrag der Eheleute voraus,
                      Bei einem Gemeinschaftskonto wird man generell davon ausgehen dürfen, dass jeder seine Aufwendungen wirtschaftlich selbst trägt, auch wenn

                      die Finanzverwaltung im Erbfall aus Vereinfachungsgründen unterstellt, dass 50% des Gelds auf dem Konto dem überlebenden Ehegatten gehören.

                      Bei uns wäre die Frage, wer die Aufwendungen wirtschaftlich trägt, eher problematisch. Wir haben keine Gemeinschaftskonten, die Beiträge werden

                      von meinem Girokonto abgebucht. Die Versicherung schreibt in beiden Bescheinigungen: Beitragstragung unbekannt, obwohl sie weiß, dass das

                      Konto, von dem die Beiträge abgebucht werden, auf meinen Namen lautet. Da sich die Frage nach einer Einzelveranlagung bei uns aber nie stellen wird,

                      muss ich mich nicht weiter mit dem Thema befassen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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