Berechnung des Finanzamts bzw. Bescheiddaten 2025, Kapitalerträge 2x aufgeführt, NRW

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  • timote
    Erfahrener Benutzer
    • 24.01.2023
    • 770

    #1

    Berechnung des Finanzamts bzw. Bescheiddaten 2025, Kapitalerträge 2x aufgeführt, NRW

    Für 2025 habe ich bei den Kaptitalerträgen für Person A / Person B erfolgreich die Günstigerprüfung beantragt. Im ESt-Bescheid ist auch alles korrekt, einschließlich Altersentlastungsbetrag. In den Berechnungen des Finanzamts hingegen, vormals Bescheiddaten, werden die Kapitalerträge in gleicher Höhe zweifach aufgeführt.

    Richtigerweise stehen die "Einkünfte aus Kapitalvermögen" unterhalb der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (inkl. Versorgungsbezüge) und oberhalb der "Sonstigen Einkünfte", insbes. Renten. Allerdings fehlt dort die Zeile "Kapitalerträge", von der der Sparerpauschbetrag abzuziehen ist. Die Einkünfte als Ergebnis werden korrekt ausgewiesen.
    S. Screenshot-1

    Unter dem zu versteuernden Einkommen kommt dann der Block "Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)" mit Einkünften in gleicher Höhe wie oben. Die Zeile "Sparerpauschbetrag" fehlt allerdings. Im ESt-Bescheid werden diese Einkünfte zu Recht nicht aufgeführt, da sie als Ergebnis der Günstigerprüfung ja Null sind. Gleiches gilt für den in Mein Elster übermittelten Vergleich zwischen ESt-Erklärung und Berechnung des FA.
    S. Screenshot.2

    Weitere Fehler, die ich früher schon mal an hotline@elster.de gemeldet hatte:
    - Bei den "Sonstigen Einkünften" steht ohne Zusammenhang ein Ertragsanteil von 18% und ein Betrag, ohne die zugehörige Rente und deren Betrag auszuweisen.
    - Bei den Beiträgen zur KV wird die Person B / Ehefrau nicht erwähnt, nur der Betrag ist aufgeführt.
    - Die Pflegeversicherung fehlt ganz, ist aber in der Summe der Vorsorgeaufwendungen enthalten.

    Ich würde gerne wissen, ob andere Benutzer anderer Bundesländer mit erfolgreicher Günstigerprüfung ebenfalls einen doppelten Ausweis der Einkünfte aus Kaptialerträgen hatten.

    Screenshot-1:

    grafik.png

    Screenshot-2:

    grafik.png
    Angehängte Dateien
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46108

    #2
    Unter dem zu versteuernden Einkommen kommt dann der Block "Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)"
    Bei erfolgreicher Günstigerprüfung dürfte der Block überhaupt nicht erscheinen, es ist ja nichts nach § 32d Abs. 1 EStG zu versteuern.

    Da bei uns die Günstigerprüfung nicht erfolgversprechend ist und deshalb auch noch nie beantragt wurde, kann ich dazu weiter nichts sagen.

    Bei den Beiträgen zur KV wird die Person B / Ehefrau nicht erwähnt, nur der Betrag ist aufgeführt.
    Bei uns in Bayern sind die Angaben zu den Personen vollständig, nur die Zuschüsse der Rentenversicherung zur PKV sind nur als Summe angegeben.

    KV_Ehefrau.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 46108

      #3
      Soeben habe ich mir noch die Bescheiddaten angesehen. Da ist die Ehefrau bei den KV-Beiträgen nicht angegeben

      und die Beiträge zur PV sind zwar in die Summierung einbezogen, werden aber als solche nicht ausgewiesen.

      Bescheiddaten_Ehefrau.jpg
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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