Definition von Mieteinahmen

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    #1

    Definition von Mieteinahmen

    Hallo,
    folgenden Text habe ich gefunden:
    Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gestaltet sich folgendermaßen:
    + Mieteinnahmen
    - Erhaltungsaufwendungen
    - Finanzierungskosten
    - Versicherungen
    - Hausverwaltungskosten
    - Haushaltsnahe Dienstleistungen
    - Grundsteuer
    = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Ist unter Mieteinnahmen die Nettomiete anzugeben oder die incl. der Nebenkosten Voraszahlungen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46131

    #2
    Ist unter Mieteinnahmen die Nettomiete anzugeben oder die incl. der Nebenkosten Voraszahlungen?
    Die Anlage V ist m. E. verständlich aufgebaut. Wenn Nebenkosten gesondert vereinbart sind, was der Regelfall ist, ist bei den Mieteinnahmen nur

    die Nettokaltmiete zu erfassen. Die Nebenkosten sind unter Umlagen zu erfassen und zwar getrennt nach den Vorauszahlungen für das laufende Jahr

    und Erstattungen bzw. Nachzahlungen aus der Abrechnung für das Vorjahr.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3042

      #3
      Die haushaltsnahen Dienstleistungen haben als extra Position bei den WK zu V+V eigentlich nix zu suchen.
      Diese Begrifflichkeit gibt es nur bei § 35a EStG bzgl. V+V wären dies sonstige Werbungskosten welche z.B. in den Hausverwalterkosten enthalten sein können.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar

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