Anlage FE-V

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  • LeiRe
    Neuer Benutzer
    • 15.09.2026
    • 2

    #1

    Anlage FE-V

    Hallo,
    bin mit dem neuen FE-V noch nicht ganz warm. Bin als Teil einer GbR an einer Eigentumswohnung beteiligt. In welche Zeile kommen nun meine Darlehenszinsen?
    Danke.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46156

    #2
    In welche Zeile kommen nun meine Darlehenszinsen?
    Sonderwerbungskosten, die nur einzelne Mitglieder der Gemeinschaft betreffen, müssen als Summe in Zeile 6 der Anlage FE-V erklärt werden.

    Dein eigener Anteil daran bei der Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen dann unter deiner Beteiligtennummer in Zeile 24. Da in beiden

    Zeilen ein Saldo verlangt wird, muss ein Minuszeichen vorangestellt werden. Diese Darlehenszinsen dürfen dann nicht in den Zeilen 44 - 46

    der Anlage FE-V-Objekt erfasst werden, dort wären nur Schuldzinsen der Gemeinschaft anzugeben.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 17.09.2026, 09:51. Grund: ergänzt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • LeiRe
      Neuer Benutzer
      • 15.09.2026
      • 2

      #3
      Hallo Charlie24,
      zunächst Danke für die vorherige Antwort. Problem gelöst!
      Nun habe ich ein weiteres Problem und bitte auch hierzu um eine Klarstellung.
      Folgender Text wird mir nach Prüfung aller Angaben angezeigt:

      "Es liegen lediglich Versorgungsbezüge vor, es wurden aber nur Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen eingetragen. Bitte geben Sie Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen bei den Werbungskosten in Sonderfällen ein (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."

      Könnte mit den Versorgungsbezügen meine Rente gemeint sein?
      Ich erhalte auch eine Betriebsrente als Steuerbegünstigter Versorgungsbezug zu der ich keine Werbungskosten angegeben habe. Welche Art von Werbungskosten könnte ich angeben und wo trage ich diese ein?
      Vielen Dank für Ihre Hilfe!
      LeiRe

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15438

        #4
        Sind vielleicht Einträge auf den Seiten 8-16 der Anlage N vorhanden, evtl. durch Übernahme aus dem Vorjahr? So versteh ich die Fehlermeldung nämlich.

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        • HundKatzeMaus
          Erfahrener Benutzer
          • 31.08.2022
          • 1389

          #5
          Grundsätzlich kann ein Rentner keine Werbungskosten mit der Anlage N absetzen. Wenn also eine Anlage N vorhanden ist, einfach entfernen. Welche Werbungskosten als Rentner dennoch in der Anlage R oder als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, wird in dem nachfolgenden Link ausführlich und leicht verständlich beschrieben:
          Rentner »» Steuererklärung & Werbungskosten – das können Sie bei Finanzamt geltend machen und von der Steuer absetzen!
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 46156

            #6
            Ich erhalte auch eine Betriebsrente als Steuerbegünstigter Versorgungsbezug zu der ich keine Werbungskosten angegeben habe. Welche Art von Werbungskosten könnte ich angeben und wo trage ich diese ein?
            Das ist dein Versorgungsbezug, für den pauschal 102,00 € als Werbungskosten berücksichtigt werden. Höhere Werbungskosten

            müssten als Summe auf Seite 17 in Zeile 78 der Anlage N erklärt werden, nicht in den Zeilen 27 bis 77. Über die 102,00 € kommt

            man nach meiner Erfahrung allenfalls mit Beiträgen zu Berufsverbänden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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