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Auswärtstätigkeit und Werbungskosten

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    Auswärtstätigkeit und Werbungskosten

    Hi Leute,
    habe da ein kleines Problem:
    ....aufgrund eines Urteils sind die Kosten der Fahrten der Ehefrau (+Kinder) zum auswärts tätigen Ehemann (Vater) abzusetzen.
    Nun weiss ich aber nicht wo?
    In den Werbungskosten Ehefrau oder als Zusatz beim Ehemann?
    Vielleicht weiss ja einer wo man das angeben muss.
    Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit und Werbungskosten

    § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hilft sicher weiter. "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." das dürfte nur auf den Verdiener und nicht auf den Besucher zutreffen.

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit und Werbungskosten

      Das Urteil stammt vom 28.01.1983 (VI R 136/79). Es muss also doppelte Haushaltsführung vorliegen UND der Vater muss AUS BERUFLICHEN GRÜNDEN an der Familienheimfahrt GEHINDERT sein. In diesem Fall sind die Besuchsfahrtenkosten der Mutter BEI IHM Werbungskosten, soweit sie die Kosten nicht übersteigen, die er gehabt HÄTTE. KÖNNTE er also selbst fahren und die Mutter fährt stattdessen, dann sind es KEINE Werbungskosten (FG Köln vom 27.01.2010, 4 K 2882/07, allerdings zur Zeit beim BFH anhängig VI R 15/10).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeit und Werbungskosten

        hallo Piccard777 und andere.
        Vielen Dank für die schnellen Antworten.
        Der Ehemann = durch die Firma (Wochenend-bzw. andere Dienstl. Verpflichtungen) an der Heimfahrt gehindert.
        Ergo: werde ich das mal versuchen mit den Kosten für die Ehefrau (bei IHM-wie Du das so schön sagtest!)
        Die können ja nicht mehr als streichen............
        Danke nochmal
        gruß Bitt

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