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Sparerfreibetrag

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    Sparerfreibetrag

    Gibt es auf der Steuererklärung Einkommensteuer gar keine Möglichkeit anzugeben das man den Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft hat.
    2009 habe ich in dem Begleitschreiben geschrieben das wir (Ehepaar) ihn nicht aufgebraucht haben.
    Oder übernehmen das jetzt die Banken mit der Abgeltungssteuer

    Sofern rechtzeitig ein Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt wurde, bleiben Zinsen und Kapitalerträge bis zur Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1602 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten vom Abzug befreit (Sparerpauschbetrag).

    #2
    AW: Sparerfreibetrag

    Grundsätzlich ist die Steuer auf Kapitalerträge mit dem Steuerabzug abgegolten-
    Anlage Kap ist nur notwendig, wenn man den Kirchensteuerabzug durch die Bank nicht organisiert hatte, Kapitalerträge ohne Steuerabzug zuflossen oder der (versehentliche oder zu hohe) Steuerabzug korrigiert werden soll
    Nur dann muss man Anlage Kap und insb. die Zeilen 4 bis 6 bzw. 14,14a ausfüllen.

    übrigens: ELSTER HAT EINE HILFEFUNKTION VIELE HINWEISE ZUR JEWEILIGEN ZEILE und den netten ELIAS den Schutzengel der Elster Nutzer, den kann man immer fragen...

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      #3
      AW: Sparerfreibetrag

      sollen das Linke sein, leider unbrauchbar das nur Fehlermeldungen endstehen
      MfG

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        #4
        AW: Sparerfreibetrag

        Hallo EfZweiF2,

        dies ist SPAM ! Bitte nicht drauf reagieren, oder gar den Links folgen: Höchste Virengefahr! - Auch und insbesondere in der Ukraine. Don't feed the Troll !
        Mit freundlichen Grüssen
        gez. D. Cremer

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