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Ust.voranmeldung - Neuwagenkauf

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    Ust.voranmeldung - Neuwagenkauf

    Hallo
    ich möchte wissen, ob ich den Kauf meines Neuwagens und/ oder dem/n damit verbundenen Kredit/-zinsen bereits bei der Ust.voranmeldung einreichen muss?
    Oder wird dieses nur einmal jährlich in Verbindung mit der Einkommenssteuererklärung gemacht?
    Danke!

    #2
    AW: Ust.voranmeldung - Neuwagenkauf

    In Kennzahl 66 auf der Umsatzsteuer-Voranmeldung hast Du Deine Vorsteuern einzutragen. Vorsteuern sind Umsatzsteuern, die dem Unternehmer von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wurden. Zinsen sind in der Regel umsatzsteuerfrei.

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      #3
      AW: Ust.voranmeldung - Neuwagenkauf

      Hallo elefant
      danke für deine Erklärung. Gibt es denn speziell bei dem Kauf eines Neuwagens Bedingungen, die an die Verwendbarkeit für das eigene Unternehmen geknüpft sein müssen oder nicht? Mit anderen Worten: kann man die beim Autohändler bezahlte Vorsteuer absetzen, auch wenn man den Wagen nicht nur beruflich verwendet?
      Oder ist diese Bedingung irrelevant?
      vielen Dank.

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        #4
        AW: Ust.voranmeldung - Neuwagenkauf

        Zitat von DaniIBLC Beitrag anzeigen
        kann man die beim Autohändler bezahlte Vorsteuer absetzen, auch wenn man den Wagen nicht nur beruflich verwendet?
        Ja, das kann man. Und wie das geht, darüber solltest Du Dich informieren, z. B. beim Steuerberater oder in der Fachliteratur.

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          #5
          AW: Ust.voranmeldung - Neuwagenkauf

          DaniIBLC die Angaben bei der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer sind erstmal zwei von einander unabhängige Geschichten. Im Ergebnis wird es zwar bei beiden gleich behandelt werden aber es gibt unterschiedliche Anforderungen. Insoweit kann ich meinem Vorredner nur beipflichten, sich steuerliche Hilfe zu suchen. Dazu ist das Forum hier aber nicht eingerichtet und diese Beratungsleistung ist auch dem steuerberatenen Berufen gesetzlich vorbehalten.

          Zur Vorsteuer nur soviel, die unternehmerische Mindestnutzung muss 10 Prozent betragen, dass man ggf. Vorsteuer ziehen kann. Im Gegenzug muss dann auf die Privatnutzung (auch Fahrten zw. Wohnung und Firma) Umsatzsteuer bezahlt werden. Ähnlich läuft es bei der Einkommensteuer.

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