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Krankenkassenbeitrag Ehefrau

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    Krankenkassenbeitrag Ehefrau

    Hallo zusammen

    bevor ich noch ganz und gar graue Haare bekomme, muss ich nun doch auch mal eine Frage stellen hier.

    ...und zwar folgender Sachverhalt:

    Ich sitze grad beim Ausfüllen der Formulare für meinen Mann. Nun komme ich an dem Punkt nicht weiter mit der Krankenkasse.
    Wie ich schon erlesen konnte, kann man doch Krankenkassenbeiträge rein schreiben.

    Bei uns verhielt sich das so:
    Mein Mann und ich heirateten letztes Jahr am 08.Mai.
    Von Januar bis Mai musste ich an meine Krankenkasse für mich und meine Tochter (nicht die leibliche Tochter meines Mannes) Beiträge bezahlen, damit wir (pflicht-)krankenversichert sind.
    Ich war in dieser Zeit nicht in einem Arbeitsverhältnis gestanden und bekam also nur das Kindergeld für meine Tochter.
    Mein Mann musste also in dieser Zeit für uns die Beiträge mitbezahlen aus eigener Tasche.

    Das müsste ich doch irgendwo im Formular *Vorsorgeaufwand* eintragen, oder?
    Wenn ich das bei Punkt 38, 39 und 40 eintragen will (Id.nr. von mir, Name von mir und in Punkt 39 dann den Betrag für die Zeit), dann kommt, wenn ich das berechnen lasse, folgender Hinweis:

    **Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen auf der 2. Seite der Anlage VOR keine
    Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Die
    Eingaben sind zu prüfen.**

    Ich blicke nun gar nicht mehr durch, wo das nun überhaupt rein muss oder ob das überhaupt möglich ist und unter welcher Nummer ich das vor allem reinschreiben müsste.

    Es ist doch möglich, diesen Betrag überhaupt für diese Zeit in dem Bogen zu erfassen, oder?
    Oder bin ich auf dem Holzweg?

    Kann mir da vllt grad jemand auf die Sprünge helfen, ehe ich hier noch ganz verzweifle??

    Ich wäre euch sehr, sehr dankbar.

    LG, Hexxle

    #2
    AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

    Hallo,

    bei meiner ganz trivialen Steuererklärung (frw. gesetzl. versichert) kommt der gleiche Abbruchhinweis bei der Steuerberechnung:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen auf der 2. Seite der Anlage VOR keine Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Die Eingaben sind zu prüfen.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden

    Ich vermute schwer, hier liegt ein grundsätzlicher Bug in der Software vor , d.h. warten auf das nächste Update.

    VG
    Stephan

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      #3
      AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

      Hallo,
      habe das gleiche Problem mit dem Krankenkassenbeitrag, hier aber mit meinem Eigenen.
      Berechnung kann nicht durchgeführt werden weil auf Seite 2 Anlage VOR keine Angaben
      zur Pflegeversicherung gemacht werden.
      Habe alle möglichen Eingaben durchgespielt aber eine Berechnung geht nicht.
      Hier liegt sicher ein Programmfehler vor.
      Hoffe dass bald eine neues Update erfolgt.
      MfG
      W. Winkler

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        #4
        AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

        ...ich bin ja nur froh, dass ich nicht alleine dieses Problem habe...hab schon gezweifelt an mir selber ;-)

        Die Berechnung ging ja bei mir....es kam auch folgender Hinweis, der unter dem anderen Hinweis mit der Kranken-/Pflegversicherung stand:

        **DHW Dokumentations-Hinweise
        Diese Berechnung ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche
        Bindungswirkung!
        In der Steuerberechnung auf der Folgeseite werden nur Eckwerte angezeigt.
        Über die festgesetzte Steuer und die Nachzahlung bzw. Erstattung erteilt Ihnen das Finanzamt einen
        Bescheid.**

        Aber eben die Eingabe mit diesen Krankenkassenbeiträgen ist anscheinend nicht an der richtigen Stelle?!?
        Ich hab keinen Schimmer, ob das generell die richtige Stelle im Formular dann wäre, wo man das eintragen müsste?
        Und ich kann grad so gar nix anfangen mit diesem Betrag für die PFLEGEversicherung??
        Will doch nur den Betrag der KRANKENKASSE reinschreiben??!?

        ...müssen wir wohl doch nochmal etwas warten....

        LG, Hexxle

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          #5
          AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

          @SlashDD:

          Ich hab das nunmal so gemacht, wie du es beschrieben hast (nur Zeile 18, Seite 1).

          Ich bekomme trotzdem noch den Hinweis, dass auf der 2.Seite der Anlage VOR mit dieser Pflegeversicherung was nicht stimmen soll (genauer Wortlaut s.o.).

          Kopf raucht schon....*gg*...

          Dankeschön und nachti erstmal,
          Hexxle

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            #6
            AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

            Eine ähnliche Fehlermeldung hatte jetzt gerade auch.

            Nachdem ich gemerkt habe, dass ich die Lohnsteuerbescheinigung falsch eingegeben habe, war die Fehlermeldung weg.

            Nur so als Hinweis.

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              #7
              AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

              Hallo C.Lotz,
              funktioniert den nach richtiger Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung bei Ihnen die Berechnung der Steuer mit Angabe der Krankenkassenbeiträge?

              Bei mir ist die Plausiprüfung ok aber die Steuerberechnung funktioniert nicht.

              Mfg

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                #8
                AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

                Yo, tut es.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

                  ich glaube hier liegt ein verstaendnis-problem mit den versicherungsbeiträgen vor.

                  wer beitraege an eine gesetzliche Krankenkasse bezahlt (egal ob Pflicht oder freiwillig) tut dies immer für Krankenversicherung UND Pflegeversicherung.

                  Zitat Wikipedia: 'Alle gesetzlich krankenversicherten Personen sind von Gesetzes wegen in der sozialen Pflegeversicherung versichert'

                  @kks111: sie müssen ihren 'beitrag' zerlegen in die anteile für die KV und PV und dies wie angegeben getrennt in Zeile 18 und Zeile 21 eintragen.
                  Auskunft ueber die Zusammensetzung des Beitrages oder gar eine bescheinigung mit detaillierten Beträgen erhalten Sie von Ihrer (ggf. ehemaligen) Krankenkasse.

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                    #10
                    AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

                    Dankeschön Falzo,
                    mein Problem wurde damit gelöst...es erscheint nun keine Fehlermeldung mehr.
                    Die Beiträge waren bei mir auf einer Mitgliedsbeitragsrechnung, die man bei Anpassung/Änderung bekommt, aufgesplittet vermerkt.
                    Auf die Idee bin ich gar nicht gekommen, da mal nachzusehen...

                    Wünsche euch noch ein schönes Wochenende.

                    Lieben Gruß,
                    Hexxle

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                      #11
                      AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

                      Hallo Falzo,
                      tolle Antwort.
                      Habe bei meiner Frau genau das durchgeführt was Sie mir geschrieben haben.
                      Habe in Zeile 21 Seite 1 einfach mal 15€ eingegeben zum Test.
                      Berechnung klappt!
                      Vielen Dank.

                      Mfg
                      W. Winkler

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                        #12
                        AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

                        Hallo,
                        ich habe den gleichen Abbruchhinweis wie tbxneu.
                        Meine Frau und ich haben private Kranken-Zusatzversicherungen abgeschlossen, die aber nach meinen Unterlagen keine Pflegeversicherungsbeiträge enthalten.
                        Diese Beiträge habe ich in die Zeile 31 der Anlage VOR eingetragen.
                        Die Zeile 32 bleibt bei meiner Frau leer, da die Pflege-Pflichtversicherung, die vom Lohn abgezogen wird, ja schon auf der Seite 1 in der Zeile 15 auftaucht.

                        Da ich selbst Beamter bin, habe ich meine abgeschlossene Pflegeversicherung in die Zeile 32 eingetragen.

                        Die Plausiprüfung meckert nicht, aber die Berechnung findet mit den Hinweisen

                        "AHW Abbruch-Hinweise
                        Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen auf der 2. Seite der Anlage VOR keine
                        Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Die
                        Eingaben sind zu prüfen."

                        nicht statt.
                        Wenn ich einen Betrag testweise in die Zeile 32 bei meiner Frau eintrage, berechnet das Programm.
                        Was kann ich bloß tun, ich bin schon ganz wuschig!

                        MfG

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                          #13
                          AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

                          die private krankenZUSATZversicherung ist in zeile 31 vermutlich falsch, da es sich gerade nicht um die BASISabsicherung handeln duerfte! vielmehr gehören diese beiträge wohl in zeile 35.

                          was ihre versicherung als beamter angeht, so stellt sich die frage, ob sie nur pflegepflichtversichert sind (bei freier heilfürsorge) denn dann bekommen sie die meldung auch, wenn bei Ihnen zeile 31 frei bleibt.

                          das wäre aber ggf. korrekt und die steuererklärung liesse sich ans finanzamt uebermitteln.

                          was die berechnung angeht, bliebe nur warten bis zum naechsten update oder für berechnungszwecke den betrag in einem anderen feld mit 'unterbringen' oder die werte die sie bereits jetzt aus der testweisen berechnung erhalten haben, als anhaltspunkt nehmen...

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                            #14
                            AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

                            Danke Falzo, das hat funktioniert!!

                            MfG

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                              #15
                              AW: Krankenkassenbeitrag Ehefrau

                              Die Berechnung klappt auch, wenn man in Zeile 26 und 28 der Lohnsteuerbescheinigung 1€ einträgt.

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