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Unterhalt für studierenden Sohn

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    Unterhalt für studierenden Sohn

    Hallo an alle,

    ich habe im Formular "Unterhalt" 9.000,00 € für meinen auswärts studierenden Sohn eingetragen. Kindergeldanspruch besteht nicht mehr, er hat auch kein eigenes Einkommen.

    Bei der Berechnung erscheint bei den Unterhaltsaufwendungen ein absetzbarer Betrag von nur 1.233,00 €.

    Absetzbar ist m.E. der Höchstbetrag von Betrag 8.004,00 €.

    Wo mag wohl der Fehler stecken?
    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    AW: Unterhalt für studierenden Sohn

    eine anlage Kind für den Sohn wurde aber nicht aus versehen auch noch ausgefuellt?

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      #3
      AW: Unterhalt für studierenden Sohn

      Die Angaben für den Sohn hatte ich tatsächlich zusätzlich angegeben.
      Nach löschen dieser Angaben hat sich die Berechnung aber nicht geändert.

      Ich habe gerade mal die Steuererklärung durch Steuerfuchs.de probeweise gemacht.
      Das ergibt locker eine Differenz von 2.500,00 €.

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        #4
        AW: Unterhalt für studierenden Sohn

        ich habe einen testfall eingetragen, dabei klappt die berechnung bei mir mit dem vollen zulässigen höchstbetrag, was genau wurde auf anlage Unterhalt alles eingetragen? insbesondere bei 1. unterstuetzter person sind die angaben zum kindergeld, vermoegen und einkommen wichtig.

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          #5
          AW: Unterhalt für studierenden Sohn

          Vielen Dank für die viele Mühe, die Du dir gemacht hast.
          Ich habe mir die Anlage Unterhalt nochmal eingehend angesehen und keinen Fehler erkannt.
          Daraufhin die Anlage komplett gelöscht und neu mit allen notwendigen Angaben erstellt. Und siehe da:
          Der Unterhaltshöchstbetrag erscheint!
          Problem gelöst,
          Euch allen noch einen schönen Sonntag

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            #6
            AW: Unterhalt für studierenden Sohn

            Das habe ich auch getan - die Anlage Unterhalt komplett gelöscht und neu erstellt -. Allerdings kam das Programm wieder zu einem falschen Wert, wenn auch dieser etwas höher lag.

            Den richtigen Wert erhalte ich erst, wenn ich beim zweiten volljährigen Kind verneine, dass ich für eine Teil des Jahres Anspruch auf Kindergeld hatte. Da dies nicht stimmt ist die Steuerberechnung natürlich auch feherhaft.

            Vielleicht liest ja hier ein Programmierer mit und nimmt sich einmal des Problems an?

            Gruß
            Wolfgang

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              #7
              AW: Unterhalt für studierenden Sohn

              für kinder mit kindergeldanspruch kann man keinen unterhalt absetzen. hier wäre also die genaue fallkonstellation interessant, um ggf. einen testfall auszufuellen. was genau wurde auf der anlage unterhalt ausgefuellt und lebt das unterstuetzte kind ebenfalls auswaerts, hat kein einkommen und kein vermoegen etc.?

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                #8
                AW: Unterhalt für studierenden Sohn

                Der Fall liegt so: Kind 1 ohne Kindergeldanspruch das gesamte Jahr 2010 über. Kind 2 nur einen Teil des Jahres mit Kindergeldanspruch (Januar bis Dezember). Beide Kinder ohne Einkommen und leben im Haushalt.

                mfG
                Wolfgang

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                  #9
                  AW: Unterhalt für studierenden Sohn

                  sorry. meinte Kindergeldanspruch für Janurar bis November bei Kind 2.

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                    #10
                    AW: Unterhalt für studierenden Sohn

                    bei mir funktioniert die berechnung für ihre fallkonstellation. laesst man mal die krankenversicherungsbeiträge aussen vor, so erhalte ich fuer das erste kind ohne kindergeldanspruch 8004 euro hoechstebtrag angerechnet und für das zweite kind eben 1/12 also 667 obendrauf.

                    ich würde sagen hier liegt ein ausfuellfehler vor, wenn das nicht so klappt, oder die rahmenbedingungen sind doch noch anders.

                    ich habe verwendet:

                    EINE Anlage Kind, nur für das zweite Kind mit dem Kindergeldanspruch bis November, dies entsprechend eingetragen.
                    (der einfachheit halber habe ich hier als ende des kindergeldanspruches auf den 18. geburtstag abgestellt, ggf. ist berufsausbildung oder dergleichen entsprechend auszufuellen)

                    EINE Anlage Unterhalt, hier kommen beide unterstützte Personen hinein, da sie im gleichen Haushalt leben.

                    auszufuellen ist dabei die erste seite, also haushalt, staat, anzahl der personen, dann die summe der unterstützungsbeträge und als zeitraum ganzjaehrig (wird fuer die einzelnen personen später aufgeschlüsselt)

                    danach die jeweils unterstützte person mit den persönlichen daten und kreuze in Zeile 36,37,43, oberhalb 44 und oberhalb 46. natuerlich nur, soweit dies den tatsachen entspricht!

                    verdienen die kinder geld, haben vermögen oder werden von anderer seite unterstuetzt, ist dies entsprechend auszufuellen und mindert ggf. den anrechenbaren betrag.

                    bei weiteren problemen wären genaue angaben erfordernlich was exakt ausgefuellt wurde, bzw. wie die sonstige familiäre situation aussieht etc.

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                      #11
                      AW: Unterhalt für studierenden Sohn

                      vielen dank für ihre mühe.

                      ich habe meine eingaben mit ihren angaben verglichen und keinerlei abweichungen dazu festgestellt. habe den vordruck genau so ausgefüllt!

                      habe jetzt festgestellt, dass eine zutreffende berechnung seitens des programms erfolgt wenn ich die frage nach dem kindergeldanspruch (tatsächlich vom 1.1. bis 30.11 gegeben) verneine. sobald ich eingebe, dass grds. kindergeldanspruch bestand, in der zeit vom 1.12. bis zum 31.12. jedoch nicht, schlägt die berechnung fehl. selbst die unterhaltsleistungen für das erste kind, ohne jeglichen kindergeldanspruch, werden dann nicht mehr in der zutreffenden höhe von 8004 eruo berechnet.

                      bleibt nur zu hoffen, dass die finanzverwaltung eine software nutzt die nicht mit elster verwandt ist (;-)

                      viele grüße
                      wolfgang18

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                        #12
                        AW: Unterhalt für studierenden Sohn

                        Zitat von Wolfgang18 Beitrag anzeigen
                        habe jetzt festgestellt, dass eine zutreffende berechnung seitens des programms erfolgt wenn ich die frage nach dem kindergeldanspruch (tatsächlich vom 1.1. bis 30.11 gegeben) verneine. sobald ich eingebe, dass grds. kindergeldanspruch bestand, in der zeit vom 1.12. bis zum 31.12. jedoch nicht, schlägt die berechnung fehl.
                        da weiss ich leider auch nicht wirklich weiter, bei mir hat die berechnung mit der angabe kindergeld JA, ausser 0112-3112 auf Anlage Unterhalt funktioniert.

                        ich kann auch nur noch raten, ob das Problem womöglich noch am Geburtsdatum haengen kann, ich hatte im testfall ein geburtstdatum im november 1982 gewählt...

                        wie dem auch sei, ich würde die erklärung entsprechend den tatsaechlichen umständen ausfuellen und ans finanzamt senden, wenn die berechnung dort in diesen Punkten auch ein abweichendes Ergebnis erzielt, wird man es so oder so direkt mit dem FA klären müssen.

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