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Erbe von Verbindlichkeiten

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    Erbe von Verbindlichkeiten

    Hallöchen zusammen,

    meine Mutter ist leider am 26.10.2010 verstorben.

    Vor einer Woche habe ich von der Insolvenzgeldstelle einen Brief erhalten, der besagt, dass meine Mutter in der Privatinsolvenz ist und ich der Erbe dieser Verbindlichkeit bin.

    Ich habe bis heute keinerlei Erbe angenommen oder abgeschlagen, weil ich nichts von dieser Privatinsolvenz meiner Mutter wusste.

    Habe jetzt im Nachhinein erfahren, dass ich 6 Wochen nach dem Tod meiner Mutter, automatisch die Erbschaft anerkenne. Darf ich dies noch anfechten?

    Freundliche Grüße

    Yeliz T.

    #2
    AW: Erbe von Verbindlichkeiten

    Und wer in Gottes Namen hat dich um deine dumme Bemerkung gebeten?

    Aber war ja klar, dass von solch einem DoppelDeppen nur Mist kommen kann.

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      #3
      AW: Erbe von Verbindlichkeiten

      Nana :-O

      Mit Erbrecht bist Du ganz einfach f a l s c h hier!

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        #4
        AW: Erbe von Verbindlichkeiten

        Hallo yeliz85

        was SlashDD meint, dies ist ein Forum für technische Fragen, keine Steuerberatung. Darauf haben Sie nicht gerade nett geantwortet.

        Aber folgendes: soweit ich in Erfahrung bringen konnte, beginnen die 6 Wochen Auschlagungsfrist mit bekanntwerden, d.h. Sie haben noch Zeit das Erbe auszuschlagen. Am besten Sie wenden sich an die Stelle von der Sie den Brief bekommen haben, die sollten Ihnen weiterhelfen können.
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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          #5
          Wer schon einen Elternteil verloren hat, der weiß, wie Dünnhäutig man als Betroffener auf eine solche Bemerkung reagieren kann, selbst wenn sie nicht "böse" gemeint ist. Nicht nur das ein Elternteil weg ist, jetzt muss man sich auch noch um deren Kram kümmern und haftet evtl. auch noch in deren Verbindlichkeiten.

          Zum Thema Ausschluss des Erbes - außer Google (zum allgemeinen informieren) oder Amtsgericht als Ansprechpartner fällt mir auch nur ein Anwalt ein. :-(

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            #6
            AW: Erbe von Verbindlichkeiten

            Hallo, wenn man nur Schulden erbt, kann man das Erbe innerhalb von 6? Wochen ausschlagen, muss also zum Nachlassgericht bzw. einem Notar gehen und dort wird das erledigt, kostet etwas, aber vermutlich nicht zuviel. Also schnell. Alle Erben auch die evtl. vorhandenen Enkel, wenn schon volljährig. Auch Erbrecht/ Schulden im Internet aufrufen hilft für den Anfang.
            MfG lise

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