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Vorsteuer und bewegliche Wirtschaftsgüter

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    Vorsteuer und bewegliche Wirtschaftsgüter

    Hallo an alle Forenmitglieder!

    Ich bin neu hier und starte mal mit einer Frage zur Vorsteuererklärung mit dem Elster-Online-Portal.

    Ich nutze dies nun schon seit Januar 2010 für die monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen für mein Gewerbe. Das klappte bisher auch immer ganz gut, da ich keine aussergewöhnlichen Buchungen habe.

    Nun habe ich aber in diesem Monat ein Fahrzeug gekauft, nur für das Unternehmen. Das Fahrzeug hat 8.660 Euro Netto gekostet und wird als bewegliches Wirtschaftsgut über 36 Monate abgeschrieben.

    Meine Frage ist nun: Wo gebe ich in der Online-Vorsteuererklärung bei Elster die Umsatzsteuer von 1.645,40 an? Ich muss das doch angeben als USt auf bewegliche Wirtschaftsgüter, oder?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Pete

    #2
    AW: Vorsteuer und bewegliche Wirtschaftsgüter

    Wenn Du einerseits von 'Umsatzsteuer-Voranmeldungen' sprichst, was verstehst Du dann andererseits unter einer 'Vorsteuererklärung'?

    Soweit ich weiß heist auch unter ElsterOnline der Posten 'Vorsteuern aus Rechnungen von anderen Unternehmern' ebenso. Hier gehören die Vorsteuern rein.

    EDIT: Habs mal ausprobiert. Unter '9 - Abziehbare Vorsteuerbeträge' können die Vorsteuerbeträge bei Kennzahl 66 eingegeben werden.
    Zuletzt geändert von Elefant; 28.02.2011, 19:02.

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      #3
      AW: Vorsteuer und bewegliche Wirtschaftsgüter

      Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
      EDIT: Habs mal ausprobiert. Unter '9 - Abziehbare Vorsteuerbeträge' können die Vorsteuerbeträge bei Kennzahl 66 eingegeben werden.
      Servus!

      Ja genau, in Zeile 66 hab ich bisher immer die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehmen und Lieferanten eingetragen. Das ist auch nicht das Problem.

      Ich wollte nur wissen, ob die MwSt aus dem Fahrzeugkauf eben auch mit in die Zahlen für Seite 9 / Zeile 66 eingegeben werden oder ob es hierfür, da es sich um einen Fahrzeugkauf handelt, ein extra Feld gibt in dem die Werte für "bewegliche Wirtschaftsgüter" eingetragen werden.

      Gruß

      Pete

      Kommentar


        #4
        AW: Vorsteuer und bewegliche Wirtschaftsgüter

        Autos, Notizblöcke, Wareneinkauf, Reparaturrechnungen und andere Waren und Dienstleistungen von Unternehmern im Inland gehören in die 66. Grundstücke gehören in die 67. Aber die Begriffe 'bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter' gibt es so im Umsatzsteuerrecht eigentlich nicht.
        Zuletzt geändert von Elefant; 28.02.2011, 20:55.

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