moin,
ich hab da eine frage, ich bin zeitsoldat und mache gerade meine steuererklärung für 2010 und war 2010 auf einer übung auf einem truppenübungsplatz und auf 2 lehrgängen, kann ich diese nur als auswärtstätigkeit oder gleichzeitig auch als doppelte haushaltsführung eintragen?ich habe eine eigene anerkannte wohnung,fals dies wichtig ist?!
danke im voraus!
ich hab da eine frage, ich bin zeitsoldat und mache gerade meine steuererklärung für 2010 und war 2010 auf einer übung auf einem truppenübungsplatz und auf 2 lehrgängen, kann ich diese nur als auswärtstätigkeit oder gleichzeitig auch als doppelte haushaltsführung eintragen?ich habe eine eigene anerkannte wohnung,fals dies wichtig ist?!
danke im voraus!
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