doppelte haushaltsführung

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  • Tim555
    Neuer Benutzer
    • 12.03.2011
    • 3

    #1

    doppelte haushaltsführung

    moin,
    ich hab da eine frage, ich bin zeitsoldat und mache gerade meine steuererklärung für 2010 und war 2010 auf einer übung auf einem truppenübungsplatz und auf 2 lehrgängen, kann ich diese nur als auswärtstätigkeit oder gleichzeitig auch als doppelte haushaltsführung eintragen?ich habe eine eigene anerkannte wohnung,fals dies wichtig ist?!

    danke im voraus!
  • SlashDD

    #2
    AW: doppelte haushaltsführung

    was willst du denn zusätzlich ansetzten, wenn du diese auswärtstätigkeiten als doppelte haushaltsführung angeben willst? für etwaige erfüllung von begrifflichkeiten gibts keine zusätzlichen steuerfreibeträge.

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    • Tim555
      Neuer Benutzer
      • 12.03.2011
      • 3

      #3
      AW: doppelte haushaltsführung

      ich wollt die fahrkosten und die verpflegungsmehraufwendungen absetzen, da kam mir die frage auf ob die übung und die lehrgänge nur auswärtstätigkeiten sind?

      Kommentar

      • SlashDD

        #4
        AW: doppelte haushaltsführung

        "nur auswärtstätigkeiten" ? in dem falle sind insbesondere die fahrtkosten je gefahrenen kilometer ansetzbar, bei doppelter haushaltführung gilt dies nur für die erste und letzte fahrt die fahrten zwischendurch hingegen sind nur mit der entfernungspauschale ansetzbar

        Kommentar

        • Tim555
          Neuer Benutzer
          • 12.03.2011
          • 3

          #5
          AW: doppelte haushaltsführung

          aso ok, danke das hilft mir ja schon ma weiter!

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