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etwas konfus - Zusammenhang Datenübermittlung und elsteronline

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    etwas konfus - Zusammenhang Datenübermittlung und elsteronline

    Eine Verständnisfrage:
    Ich habe Elster-Software installiert, mich bei elsteronline registriert (Authentifizierung mittels Zertifikat) und meine Lohnsteuererklärung erfolgreich ans Finanzamt per Elster-Software übermittelt (die Übermittlung und die komprimierte Erklärung ausgedruckt usw.)

    Nun – wenn ich mich jetzt auf elsteronline Portal einlogge, erscheint keinerlei Rückmeldung, weder unter „Aufgaben“, noch „Aufträge in Bearbeitung“, noch „Postfach“.

    Der Sinn und Nutzen von elsteronline ist doch, dass ich ja meinen Vorgang, Bescheide usw. einsehen kann, oder? Wenn nicht, wozu verwende ich dann elsteronline?

    Vielen Dank für aufklärende Hinweise :-)
    Mfg
    EDW

    #2
    AW: etwas konfus - Zusammenhang Datenübermittlung und elsteronline

    https://www.elster.de/eon_home.php

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      #3
      AW: etwas konfus - Zusammenhang Datenübermittlung und elsteronline

      Der Sinn und Zweck des OnlinePortals aus Sicht der Einkommensteuererklärung ist lediglich, dass man sich dort ein Zertifikat holen kann um die Erklärung mit Authentifizierung zu übersenden. Vorteil: Kein Ausdruck der komprimierten Erklärung notwendig, Eingang zählt bereits mit Eingang der Datenübermittlung (anders bei komprimierter erst bei Eingang der unterschriebenen Erklärung). Darüber hinaus bietet das OnlinePortal derzeit für den Normalbürger keine weitere sinnvolle Nutzungsmöglichkeit (außer ein Einspruchsformular - was aber noch nicht in allen Ländern im Einsatz ist).

      Bescheidabholung läuft über die Software die man zum übermitteln nutzt. Eingangsbestätigungen oder sowas gibts für die Einkommensteuererklärung nicht. Daher sieht man im OnlinePortal auch nichts.

      Vielleicht mal ein zwei Jahre abwarten, dann könnte das OnlinePortal auch für den Privatanwender noch interessanter werden.

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        #4
        AW: etwas konfus - Zusammenhang Datenübermittlung und elsteronline

        DANKE!
        jetzt leuchtet es ein :-)

        Der Vorredner antwortete mit einem Link, habe ich auch gelesen, und wäre im Begrif, für die Steuerkontoabfrage die Registrierung ELSTERPlus durchzuführen (und Geld dafür zu bezahlen).

        Ja, jetzt habe ich in der Elster-Software auch gesehen, dass ich dort die Bescheidabholung "anklicken" kann. Wunderbar ...

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          #5
          AW: etwas konfus - Zusammenhang Datenübermittlung und elsteronline

          die steuerkontoabfrage bildet nur die zahlungsseite ab, hilft dem privatanwender also nicht wirklich viel weiter - das ist eher was für steuerbüros

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