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    Fahrtkosten

    Brauche noch eine Hilfe!!!!!

    Mein Sohn wurde im August operiert und eine Woche stationär aufgenommen. Kann ich diese Fahrtkosten (jeden Tag bin ich in die Klinik gefahren ca.30 km von zu Hause entfernt) und die Parkgebühren absetzen??
    Wo muss ich das angeben?

    Danke!!!

    #2
    AW: Fahrtkosten

    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htm

    ... Besuchsfahrten ins Krankenhaus zu kranken Angehörigen sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn der Besuch für die Heilung oder die seelische Stimmung des Patienten notwendig ist. Auch hier sollten Sie sich die medizinische Notwendigkeit vom behandelnden Arzt bescheinigen lassen. Absetzbar sind die tatsächlichen Fahrtkosten bzw. bei Fahrten mit dem privaten Fahrzeug pro Kilometer pauschal 0,30 Euro. ...
    Das Finanzamt verlangt ein Attest des behandelnden Krankenhausarztes, in dem bestätigt wird, dass gerade der Besuch des Steuerpflichtigen zur Linderung oder Heilung einer bestimmten Krankheit entscheidend beitragen kann. ...


    Bei einem Kind setze ich voraus, dass der Bearbeiter im Finanzamt keine ärztliche Bescheinigung braucht um zu erkennen, dass Besuche unumgänglich waren.
    Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 68
    Sowohl die Fahrtkosten als auch die Parkkosten.

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