Rente

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  • schnaps
    Neuer Benutzer
    • 15.03.2008
    • 9

    #1

    Rente

    Hallo,
    meine Bekannte bekommt 750 Rente für Schwerbehinderte und 470 € witwenrente, muß ich da eine Steuererklärung machen, wenn ja wo trage ich die witwenrente ein?
    Danke
  • Sabre
    Neuer Benutzer
    • 24.02.2010
    • 1281

    #2
    AW: Rente

    Wenn wirklich nur diese beiden Renten vorliegen, sollte Ihre Bekannte damit unter dem Grundfreibetrag (8.004,- €) liegen - vorausgesetzt, die Renten laufen beide seit 2005 oder noch länger.

    Ansonsten: einfach ausprobieren. Wenn ELSTER als Steuer "0,-" ausgibt, muss die Erklärung nicht abgegeben werden.

    Wenn es sich bei der Witwenrente um eine gesetzliche Rente handelt, wird sie auf der ersten Seite der Anlage R (Zeilen 4 bis 9).

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    • schnaps
      Neuer Benutzer
      • 15.03.2008
      • 9

      #3
      AW: Rente

      Danke,
      die schwerbehindertenrente 2007 und die Witwenrente 2010

      Kommentar

      • Cloud
        Neuer Benutzer
        • 29.04.2011
        • 21

        #4
        AW: Rente

        Hallo,

        bei der Witwenrenten ist darauf zu achten, dass der steuerfreie Rentenanteil vom Verstorbenen, wenn dieser bereits Rente bezogen hat, maßgeblich ist.

        Grüße
        www.einspruchtipp.de - kostenlose Online-Datenbank -

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