Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hauskauf in 2010

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hauskauf in 2010

    Hallo
    ich möchte die STeuererklärung machen, komme aber nicht wirklich weiter.
    hier folgende Fragen, in Hoffnung, es kann mir jemand helfen.

    Im Mai 2010 haben wir eine gebrauchte Immobilie gekauft und finanziert, jetzt weiß ich nicht, was genau kann ich davon absetzen und wenn ja welches Formular nehme ich, ich finde nur die Anlage FW, die passen könnte, aber wo gebe ich was ein wie z. B. die Handwerkerleistungen, Notarkosten usw.

    Können wir auch Steuerermäßigungen für die Kinder irgendwie zusätzlich was geltend machen, da z. B. in der ANlage FW unter Nr. 18 etwas steht.

    Es wäre sehr nett, wenn uns hier ein wenig Licht ins Dunkle gebracht werden kann.
    Vielen Dank schon mal im voraus.

    LG
    aniroc

    #2
    AW: Hauskauf in 2010

    selbstgenutzt oder vermietet?

    Wenn selbstgenutzt geht höchstens was über Handwerkerleistungen, § 35a, im Vermietungsfall Anlage V.

    Kommentar


      #3
      AW: Hauskauf in 2010

      Hallo Koebi,

      Vielen Dank für die Antwort, das Haus wird selbst genutzt.

      ok also die Handwerkerleistungen kann man absetzen, aber alles nicht, oder? Ich glaube gelesen zu haben, dass dann nur die Arbeitsleistung abgesetzt werden kann, diese kann aber nur netto angesetzt werden?

      ich habe mich auch schon mal im Bekanntenkreis umgehört und da meinte man, dass auch stundenweise die Eigenleistung mit angegeben werden kann, stimmt das? WEnn ja, wo

      LG Aniroc

      Kommentar


        #4
        AW: Hauskauf in 2010

        Handwerkerleistungen: Arbeitskosten und Anfahrt, keine Materialkosten, aber natürlich Brutto
        Voraussetzung ist eine ordentliche, nicht bar (!) bezahlte Rechnung.

        Absetzbarkeit von Eigenleistungen: Blödsinn

        Kommentar


          #5
          AW: Hauskauf in 2010

          ok, Eigenleistungen sind blödsinn, naja man erzählt sich viel :-)

          wir haben die Handwerkerleistung in Raten bezahlt, können wir dann trotzdem die gesamten Bruttoarbeitsleistung absetzen, eigentlich doch schon,oder?

          LG ANiroc

          Kommentar


            #6
            AW: Hauskauf in 2010

            Solange sie nicht bar bezahlt wurden. Auf Anforderung müssen die Kontoauszüge vorgelegt werden können. Wie halt bei der Angabe von allen anderen Handwerkerleistungen auch.

            Kommentar


              #7
              AW: Hauskauf in 2010

              HAllo neysee,

              und noch eine Frage, da ich parallel in den Formularen lese.

              Wozu ist die Anlage FW Fördung Wohneigentum.
              Also wir haben eine Kfw-Kredit und einen normalen Kredit, muss man hier irgendetwas eintragen?

              Kommentar


                #8
                Zeile 1 - 10 - Informationen worum es sich bei dem Objekt überhaupt handelt,

                Zeile 11 - Altfälle, Wohnungseigentum neue Bundesländer, Herstellung Kauf vor 01.01.1999
                Zeile 12 - BerlinFG gilt auch nur noch für Altfälle ("wie Vorjahr")
                Zeile 13 - Denkmalgeschütztes Objekt oder Sanierungsgebiet, vor dem 01.01.2004 gekauft
                Zeile 14 - Wie 13, nach dem 31.12.2003 gekauft
                (Abzugsfähig zu Zeile 13 + 14 sind hierbei nur die Sanierungskosten, nicht der Kaufpreis!)
                Zeile 15 + 16 - Altfälle, die noch den §10e EStG geltend machen könnten - Bauantrag vor dem 01.01.1996.
                Zeile 17 - Altfälle wie 15 + 16 nur mit der Besonderheit Überlassung untentgeltlich an Angehörige
                Zeile 18 - Altfall, nur möglich wenn man Voraussetzung Zeile 15 erfüllt,

                Zeile 19 bis 21 - Siehe Zeile 11 bis 18 mit der Besonderheit, dass man mit anderen Personen (keine Eheleute) erworben/gebaut/saniert hat.


                Wenn noch "neue" Anlage FW erstellt werden, dann üblicherweise für Sanierungskosten eines Denkmalgeschützten Objekts.

                Schuldzinsen sind bei der reinen Selbstnutzung eines Objekts nicht abzugsfähig.

                Kommentar

                Lädt...
                X