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Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

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    Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

    Das Thema wurde zwar schon mal behandelt, aber einheitlich waren die Aussagen selten:

    Eine Familie, drei Personen mit jeweils separaten Steuernummern bei jeweils separaten Finanzämtern, möchte die Steuererklärungen abgeben. Nur eine Person verfügt über eine Software-Zertifikat. Kann dieses für die Übermittlung aller Steuererklärungen zu den Finanzämter genutzt werden oder benötigt jeder ein eigenes Software-Zertifikat?

    Danke für die Hilfe und schönes Wochenende,

    Hubert aka SteuerGau

    #2
    AW: Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

    Hallo SteuerGau,

    in Ihrem Fall kann dies ganz klar beantwortet werden.

    Alle 3 Personen benötigen für eine authentifizierte Abgabe von Steuer-Jahres-Erklärungen und/oder Steuer-(Vor-)Anmeldungen jeweils ein eigenes ElsterOnline Zertifikat.

    Grund: Der Inhaber des jeweiligen Zertifikats ist der Datenlieferer. Dies bedeutet er haftet ggf. für die hierüber eingereichten Erklärungen bzw. Vor-(An)Meldungen.

    Desweiteren wird bei den Zertifikaten nach bestimmten eindeutigen Daten geprüft.

    Dies sind u.a. die eindeutige Steuernummer und das Finanzamt!

    Ein Zertifikat für alle Mitglieder einer Familie wäre hier nur möglich, falls alle über eine Steuernummer bei einem gemeinsamen Finanzamt (z.B.: bei zusammen veranlagten Ehepaaren) verwaltet werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    ElsterGeist71

    PS: Lachen; ist die beste Medizin! :-)

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      #3
      AW: Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

      Rein *technisch* ist das natürlich möglich, aber Sie sollten folgendes Bedenken:

      Das Software-Zertifikat eines Steuerpflichtigen (also nicht ein Software-Zertifikat eines Steuerberaters / Lohnsteuerhilfevereins) ersetzt "nur" seine eigene Unterschrift auf der Erklärung.

      Damit müssen Sie sich die Frage stellen: Darf ich alle (Papier-)Erklärungen meiner Familie unterschreiben und die dann im Namen der anderen einreichen?

      Eher nicht - denn jeder muss seine eigene Unterschrift leisten...

      Kommentar


        #4
        AW: Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

        ich verweise nur auf
        § 6 Abs. 2 der StDÜV (Steuerdaten-Übermittlungsverordnung)

        V. v. 28.01.2003 BGBl. I S. 139; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 17.11.2010 BGBl. I S. 1544; Geltung ab 05.02.2003
        FNA: 610-1-14; 6 Finanzwesen 61 Steuern und Abgaben 610 Allgemeines Steuerrecht
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          ich verweise nur auf
          § 6 Abs. 2 der StDÜV (Steuerdaten-Übermittlungsverordnung)

          V. v. 28.01.2003 BGBl. I S. 139; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 17.11.2010 BGBl. I S. 1544; Geltung ab 05.02.2003
          FNA: 610-1-14; 6 Finanzwesen 61 Steuern und Abgaben 610 Allgemeines Steuerrecht
          Danke, dann kann ja demnach so verfahren werden, daß die Daten auf einem Elster-Software-Zertifikat für alle Familienmitglieder übermittelt werden können, wenn man entsprechend des StDÜV § 6 verhält (Noch interessant wäre es zu Wissen wo man den genannten amtlich vorgeschriebenen Vordruck downloaden oder bekommen kann ???)

          StDÜV § 6 Besonderheiten bei Steueranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen
          (1) Bei der elektronischen Übermittlung von Steueranmeldungen nach § 18 Abs. 1 bis 2a
          und 4a des Umsatzsteuergesetzes 1999, Anträgen auf Dauerfristverlängerung und
          Anmeldungen nach § 18 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes 1999 in Verbindung mit den §§
          46 bis 48 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 1999 in der Fassung der
          Bekanntmachung vom 9. Juni 1999 (BGBl. I S. 1308), die zuletzt durch Artikel 19 des
          Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794) geändert worden ist, in der jeweils
          geltenden Fassung, Steueranmeldungen nach § 41a des Einkommensteuergesetzes 2002
          sowie Zusammenfassenden Meldungen kann abweichend von § 87a Abs. 3 Satz 2 der
          Abgabenordnung auf eine qualifizierte elektronische Signatur verzichtet werden,
          soweit
          1. der Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Erklärung nach
          amtlich vorgeschriebenem Vordruck mit folgendem Wortlaut abgegeben hat:
          "Ich versichere, dass ich die Unterlagen und Angaben, die für die
          Steueranmeldung oder Zusammenfassende Meldung erforderlich sind, nach
          bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig übermitteln bzw. einem
          mit der Übermittlung beauftragten Dritten nach bestem Wissen und Gewissen
          vollständig und richtig zur Verfügung stellen werde. Ich werde die
          übermittelten Daten überprüfen und eine berichtigte Steueranmeldung oder
          Zusammenfassende Meldung abgeben, wenn ich eine Unrichtigkeit feststelle.
          Die übermittelten Daten werde ich nach Maßgabe des § 147 der
          Abgabenordnung aufbewahren.",
          2. der Steuerpflichtige die Daten nach Maßgabe des § 147 der Abgabenordnung
          aufbewahrt, sie überprüft und eine berichtigte Steueranmeldung abgibt,
          wenn er eine Unrichtigkeit feststellt, und
          3. im Falle einer Übermittlung der Daten im Auftrag des Steuerpflichtigen
          durch Dritte die Daten dem Steuerpflichtigen unverzüglich in leicht
          nachprüfbarer Form zugeleitet werden.
          (2) Absatz 1 gilt bei Steueranmeldungen nach § 90 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes
          entsprechend.


          Schönes Wochenende.

          Hubert aka SteuerGau
          Zuletzt geändert von SteuerGau; 13.05.2011, 16:48.

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            #6
            AW: Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

            Dazu fand ich auch noch folgendes aus einem BMF-Schreiben von 2007:

            "Datenübermittlung im Auftrag
            Im Fall der Übermittlung im Auftrag hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Daten unverzüglich zu überprüfen (§ 6 Abs. 2 StDÜV) und gegebenenfalls zu berichtigen. Der Dritte (Datenübermittler) kann die Erfüllung der Verpflichtung nach § 6 Abs. 2 StDÜV sowohl durch eigene Aufzeichnungen als auch durch einen vom Auftraggeber unterschriebenen Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten nachweisen."

            Da drängt sich doch die Frage auf wie der "Dritte" definiert wird:

            Ein jeder "Dritte"? Also z.B. ein Angehöriger, der der Oma hilft, die immer Altersheim lebt und keinen PC hat oder keine Ahnung von der Steuererklärung für Rentner oder der EDV hat?

            Oder nur Personen der steuerberatenden Berufe?

            Gruß

            Hubert aka SteuerGau

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              #7
              ... Der Dritte (Datenübermittler) ...
              ... Da drängt sich doch die Frage auf wie der "Dritte" definiert wird: ...

              1. Person - Für die etwas getan wird,
              2. Person - Das Finanzamt (Empfänger),
              3. Person - Der Datenübermittler.

              § 6 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz, "Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen"
              ... Die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung ...

              § 15 Abgabenordnung
              (1) Angehörige sind:
              1. der Verlobte,
              2. der Ehegatte,
              3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
              4. Geschwister,
              5. Kinder der Geschwister,
              6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
              7. Geschwister der Eltern,
              8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

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                #8
                AW: Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

                Zitat von Aron Beitrag anzeigen
                ... Der Dritte (Datenübermittler) ...
                ... Da drängt sich doch die Frage auf wie der "Dritte" definiert wird: ...

                1. Person - Für die etwas getan wird,
                2. Person - Das Finanzamt (Empfänger),
                3. Person - Der Datenübermittler.

                § 6 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz, "Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen"
                ... Die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung ...

                § 15 Abgabenordnung
                (1) Angehörige sind:
                1. der Verlobte,
                2. der Ehegatte,
                3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
                4. Geschwister,
                5. Kinder der Geschwister,
                6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
                7. Geschwister der Eltern,
                8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
                Lieber Aron,

                Das ist doch mal eine konkrete Aussage zu diesem Thema.

                Vielen Dank für die Mühen.

                Liebe Grüße

                Hubert aka SteuerGau

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                  #9
                  Von authentifizierten Übertragungen für Angehörige lasse ich die Finger.
                  Ich kann mir zwar nicht vorstellen von jemand in die Pfanne gehauen zu werden - da aber sowieso immer Belege mit versendet werden müssen, ist der Ausdruck von 10 Seiten komprimierter Steuererklärung kein besonderer Aufwand oder Kostenfaktor.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

                    ist ja nun auch kein drama für familienangehörige ein zertifikat zu erstellen, wenn man nicht das eigene nutzen will. muss man ja auch nicht jedes jahr neu machen...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

                      Ja, danke für die Antworten.

                      Aber grundsätzlich ist es ja nach AO, BMF, usw. in Ordnung für Dritte (Angehörige) auf dem eigenem Software-Zertifikat zu übermitteln, wenn die Auflagen erfüllt sind.

                      Liebe Grüße

                      Hubert aka SteuerGau

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

                        Dass ein Zertifikat einer Unterschrift unter einer Steuererklärung entspricht, kann so nicht richtig sein. Auch bei einer Zusammenveranlagung müssen beide Ehegatten unterschreiben. Es ist aber technisch unmöglich zwei Zertifikate gleichzeitig zu verwenden. Es kann also nur um die technische Übersendung unterschriebener Erklärungen gehen.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

                          Hallo ralfix,

                          die Praxis sieht doch so aus, hast du ein Zertifikat dann übermittelst du die Steuererklärung für Eheleute mit einem Zertifikat und es ist keine Unterschrift eines oder beider Ehepartner erforderlich.

                          Ohne Zertifikat übermittelte Erklärungen müssen ausgedruckt und von beiden Eheleuten unterschrieben werden.

                          Fazit: Die Finanzverwaltung erkennt das Zertifikat als Unterschrift an.

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

                            Nein, die Finanzverwaltung akzeptiert nach der StDÜV Zertifikat als Unterschrift des DATENÜBERMITTLERS, der zufälligerweise gleichzeitig auch Steuerpflichtiger / Steuererklärungspflichtiger sein kann, nicht aber sein muss. Da der DATENÜBERMITTLER sich aber vor der Übermittlung versichern muss (am besten schriftlich mit Unterschrift durch den oder die Steuerpflichtigen), dass er die Steuererklärung auch so und mit den eingegebenen Daten übermitteln durfte, gibt es letztlich eine irgendwie geartete Bestätigung / Unterschrift des oder der Steuerpflichtigen, auch wenn das Finanzamt diese letztlich nicht sieht.

                            Also nochmal ganz fett gedruckt: Bei der Papiererklärung sieht das Finanzamt die Unterschriften der Steuerpflichtigen. Bei Elstererklärungen ist die Unterschrift quasi das Zertifikat des DATENÜBERMITTLERS, wobei das Finanzamt die Unterschrift der Steuerpflichtigen nur zu Gesicht bekommt, wenn die Steuerpflichtigen plötzlich behaupten, dass die Steuererklärungsdaten nicht von ihnen stammen und das Finanzamt dann beim Datenübermittler die Bestätigung der Steuerpflichtigen anfordert.

                            Im Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur StDÜV vom 15.01.2007 heißt es unter Tz. 6:

                            Datenübermittlung im Auftrag
                            Im Fall der Übermittlung im Auftrag hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Daten unverzüglich zu überprüfen (§ 6 Abs. 2 StDÜV) und gegebenenfalls zu berichtigen. Der Dritte (Datenübermittler) kann die Erfüllung der Verpflichtung nach § 6 Abs. 2 StDÜV sowohl durch eigene Aufzeichnungen als auch durch einen vom Auftraggeber unterschriebenen Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten nachweisen. Nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins ist davon auszugehen, dass eine von einer Person oder Gesellschaft im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungs-gesetzes (StBerG) übermittelte Steuererklärung tatsächlich von dem betreffenden Steuerpflichtigen genehmigt worden ist.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Elster-Software-Zertifikat - Nutzung durch die ganze Familie

                              Die von SteuerGau zitierte Stelle ist der Alte Text (und bezieht sich, wenn ich es richtig lese, nur auf Steueranmeldungen) und gilt nur bis 31.12.2006.

                              Worum es geht ist der § 1 Abs. S.2 StDÜV:
                              Mit der elektronischen Übermittlung können Dritte beauftragt werden.

                              Bei Übermittlung für Dritte, müsstest du für DEINE Unterlagen einen Ausdruck machen und unterschreiben lassen, zum Nachweis!

                              Elster-Basic ist keine "qualifizierte" elektonische Signatur (wie beim verschlüsselten Mailversand) sondern eine (nicht ganz klare) Zwischenlöseung der Finanzverwaltung (alles andere wäre zu teuer und für den Bürger zu aufwendig gewesen - wer will kann ja die anderen Verfahren benutzen). Dein Name (als Übermittler) ist sozusagen die Adresse auf dem elekronischen Briefumschlag. Einfachheitshalber geht die Finanzverwaltung davon aus das du entweder "bevollmächtigt" wurdest den Inhalt des Briefumschlages wegzuschicken oder ihn selbest verfasst hast. Es ist ein elektronischer AUSWEIS - keine Unterschrift, aber das Finanzamt tut einfach so, als ob es so wäre.

                              Wikipedia: "Dabei wird trotz Verzicht auf den Einsatz von qualifizierten Signaturen mindestens die Sicherheit erreicht, die auch für die schriftliche Einreichung der Daten beim Finanzamt gilt. "

                              (vielen Dank an Picard777 für die guten Erläuterungen im letzten Post! dies einfach nur als Ergänzung)
                              LG MAX v S.

                              (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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