Hallo zusammen, 
ich versuche meinen ersten Antrag auf Ersattung ausländischer Umsatzsteuer NL zu machen. Für die Einreichung von Belegen ist bei NL "250 EUR und 1.000 EUR" angegeben. Wie ist das zu verstehen? Muss ich nur Belege anfügen, wenn der Rechnungsbetrag größer als 250 EUR ist? Oder bezieht sich der Grenzwert auf den zu erstattenden USt-Betrag? Wozu dient der 2. Grenzwert von 1.000 EUR?
Sicher wisst Ihr da mehr!?
Gruss
Ludwig
					ich versuche meinen ersten Antrag auf Ersattung ausländischer Umsatzsteuer NL zu machen. Für die Einreichung von Belegen ist bei NL "250 EUR und 1.000 EUR" angegeben. Wie ist das zu verstehen? Muss ich nur Belege anfügen, wenn der Rechnungsbetrag größer als 250 EUR ist? Oder bezieht sich der Grenzwert auf den zu erstattenden USt-Betrag? Wozu dient der 2. Grenzwert von 1.000 EUR?
Sicher wisst Ihr da mehr!?
Gruss
Ludwig


 Erstattung ausländischer USt - Frage zu Grenzwert von Belegen
									
									
									Erstattung ausländischer USt - Frage zu Grenzwert von Belegen
								
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