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Erstattung ausländischer USt - Frage zu Grenzwert von Belegen

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    Erstattung ausländischer USt - Frage zu Grenzwert von Belegen

    Hallo zusammen,
    ich versuche meinen ersten Antrag auf Ersattung ausländischer Umsatzsteuer NL zu machen. Für die Einreichung von Belegen ist bei NL "250 EUR und 1.000 EUR" angegeben. Wie ist das zu verstehen? Muss ich nur Belege anfügen, wenn der Rechnungsbetrag größer als 250 EUR ist? Oder bezieht sich der Grenzwert auf den zu erstattenden USt-Betrag? Wozu dient der 2. Grenzwert von 1.000 EUR?

    Sicher wisst Ihr da mehr!?
    Gruss
    Ludwig

    #2
    AW: Erstattung ausländischer USt - Frage zu Grenzwert von Belegen

    Vielleicht beantwortet dieser Link Ihre Frage:
    http://cms.ihk-trier.de/ihk-trier/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend&ACTION=ViewP age&Page.PK=1524

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