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Zusammenfassende Meldung, nichts anzumelden - was nun?

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    Zusammenfassende Meldung, nichts anzumelden - was nun?

    Ich habe aktuell keine ausländischen Kunden und daher Probleme, eine zusammenfassende Meldung für das letzte Quartal abzugeben.
    Nun ist mir nicht klar, ob ich keine zusammenfassende Meldungen abgeben muss, wenn es nichts anzumelden gibt oder ob ich etwas übersehen habe.
    Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.

    #2
    AW: Zusammenfassende Meldung, nichts anzumelden - was nun?

    Hallo,
    das Umsatzsteuergesetz im § 18a sagt, dass ein Unternehmer nur eine zusammenfassende Meldung für das Quartal abgeben muss, wenn in diesem Zeitraum entsprechend Umsätze getätigt wurden.

    Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist es ja anders, dort muss zwingend etwas abgegeben werden, eventuell eine sogenannte Null-Meldung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Zusammenfassende Meldung, nichts anzumelden - was nun?

      Danke für diese Info!

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