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Steuernummer/Finanzamt noch korrekt? Trotz Umzug

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    Steuernummer/Finanzamt noch korrekt? Trotz Umzug

    Hallo allerseits,

    ich muss bis zum 8.11.2011 meine Steuererklärung abgeben und habe eine Frage diesbezüglich. Ich habe bis zum 15.6.2010 in Hessen gelebt und gearbeitet und bin dan zum 16.6.2010 studienbedingt nach Schleswig-Holstein gezogen und habe dort nebenbei gearbeitet (über 400 € teilweise). Ich bin auch offiziell in Schleswig-Holstein gemeldet, jedoch habe ich das nicht dem Finanzamt in Hessen mitgeteilt (dachte dies geht automatisch). Mein bisheriges Finanzamt in Hessen hat mich nun um die Abgabe meiner Steuererklärung für das Jahr 2010 gebeten. Da ich schon spät dran bin und unter Androhung eines Zwangsgeldes die Steuererklärung abgeben muss, wollte ich fragen, wie ich nun am besten vorgehen soll?

    Was soll ich konkret nun machen? Meine Steuererklärung mit neuer Anschrift trotzdem in Hessen abgeben? Zusätzlich das alte Finanzamt darauf hinweisen, dass ich nun in Schleswig Holstein lebe? Vor allem die Androhung eines Zwangsgeldes macht mir derzeit etwas Angst. Also besser auch dort die Steuererklärung abgeben? Das Finanazamt in Schleswig Holstein hat sich schließlich nicht bei mir gemeldet.

    Bitte um Ihre schnelle Hilfe! Tausend Dank.

    Martin
    Zuletzt geändert von fella; 04.11.2011, 15:50.

    #2
    AW: Steuernummer/Finanzamt noch korrekt? Trotz Umzug

    Hallo,

    haben Sie denn Ihrem bisherigen Finanzamt mitgeteilt, dass Sie umgezogen sind?

    Wenn nicht, sollten Sie dies möglichst schnell nachholen.
    Das bisher zuständige Finanzamt sollte dann Ihre bisherigen Daten an das neu zuständige Finanzamt in Schleswig-Holstein übergeben - oder (falls Sie dort auch "nur" als Student mit 400-Nebenjob geführt wurden) Ihre Steuernummer einfach beenden.

    Die Erlärung sollten Sie bei dem neu zuständigen Finanzamt einreichen. Bei Elster gibt es hierfür extra eine Zeile "bei Wohnsitzwechsel: bisher zuständige Finanzamt". Dort können Sie dann das bisherige Amt in Hessen eingeben - wenn Sie denn in Ihrem neuen Wohnort eine Erklärung abgeben möchten / müssen.

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      #3
      AW: Steuernummer/Finanzamt noch korrekt? Trotz Umzug

      Hallo,

      danke für die schnelle Antwort.

      Das Problem ist jetzt nur, dass das Finanzamt in Hessen unter Androhung von Zwangsgeld auf meine Steuererklärung bis zum 8.11. wartet. Wenn ich dort nun nichts abgebe, werden die sicherlich rechtliche Schritte einleiten und das Zwangsgeld einfordern?

      Macht es nicht Sinn, die Steuererklärung noch in Hessen abzugeben? Und eine zweite in Schleswig Holstein? Geht das überhaupt?

      Mfg
      Martin

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        #4
        AW: Steuernummer/Finanzamt noch korrekt? Trotz Umzug

        Hallo,

        auf keinen Fall eine 2. Erklärung woandershin senden!

        Senden Sie nach Hessen, mit der neuen Anschrift in Schleswig-Holstein, das hessener FA wird sich dann kümmern, egal wie.

        Gruss stiller
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Steuernummer/Finanzamt noch korrekt? Trotz Umzug

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Hallo,

          auf keinen Fall eine 2. Erklärung woandershin senden!

          Senden Sie nach Hessen, mit der neuen Anschrift in Schleswig-Holstein, das hessener FA wird sich dann kümmern, egal wie.

          Gruss stiller
          Also das ist machbar/möglich? Ja? Ohne Strafen/Konsequenzen für mich?

          Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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            #6
            AW: Steuernummer/Finanzamt noch korrekt? Trotz Umzug

            Da schließ ich mich stiller vollständig an. Das hessische Finanzamt hat dann die Erklärung und hört auf Druck zu machen. Außerdem kann es die Abgabe nach Schleswig Holstein einleiten.

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