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1. Umsatzsteuervoranmeldung, wie???

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    1. Umsatzsteuervoranmeldung, wie???

    Hallo zusammen,

    ich habe mich erfolgreich bei Elsteronline registriert und möchte die 1. Umsatzsteuervoranmeldung abschicken. Bin seit November "Photovoltaik-Unternehmer" und soll nach Rücksprache mit FA den Einspeisevertrag meines Netzbetreibers und die Rechnung über die Kosten der PV-Anlage für den Vorsteuerabzug einreichen. Eine neue Steuernummer für die Umsatzsteuer habe ich ebenfalls erhalten. Mir fehlt lediglich der Nachweis, dass ich vorsteuerabzugsberechtigt bin. Diesen Nachweis benötigt mein Netzbetreiber um die Umsatzsteuer in seinen Gutschriften an mich auszuweisen.
    Kann ich alles zusammen mit der monatlichen Voranmeldung für November mit ElsterOnline durchführen?

    Danke im Voraus für die Hilfe. Alois100

    #2
    AW: 1. Umsatzsteuervoranmeldung, wie???

    Da die Registrierung erfolgreich war, können Sie die Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln. Die Bescheinigung für den Netzbetreiber müssen Sie beim Finanzamt gesondert anfordern, z. B. durch eine e-Mail

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      #3
      AW: 1. Umsatzsteuervoranmeldung, wie???

      Das Schreiben mit Ihrer neuen Steuernummer enthält sicher auch einen Hinweis darauf, für welche Steuerarten diese Nummer gilt (z.B. Umsatzsteuer) und/oder, dass Sie zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. Meist reicht dem Netzbetreiber dies bereits als Nachweis aus.

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        #4
        AW: 1. Umsatzsteuervoranmeldung, wie???

        Hallo,
        erstmal Danke für die schnellen Antworten.

        Ich verstehe die Systematik nicht, die dahinter steckt. Laut FA soll ich die Rechnung der Herstellungs- und Installationkosten der Photovoltaik-Anlage zusammen mit dem Einspeisevertrag per Post einreichen. Ich denke dass ich danach die gezahlte Vorsteuer erstattet bekomme, - oder?

        Eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung kann ich aber noch nicht machen, da ich noch keine Einkünfte mit der PV-Anlage erzielt habe. Dem Grundversorger fehlt bislang noch die neue Steuernummer und der Nachweis darüber das ich vorsteuerabzugsberechtigt bin. Erst wenn das vorliegt kann er die Gutschriften an mich ausstellen.

        Ich habe jetzt formlos die Rechnung und den Einspeisevertrag per Post an das FA gesendet mit der Bitte um Erstattung der Vorsteuer.

        Ich denke, dass es so ok ist, - oder kann ich das auch online erledigen.

        Gruss Alois100

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          #5
          AW: 1. Umsatzsteuervoranmeldung, wie???

          Zitat von Alois100 Beitrag anzeigen
          Laut FA soll ich die Rechnung der Herstellungs- und Installationkosten der Photovoltaik-Anlage zusammen mit dem Einspeisevertrag per Post einreichen. Ich denke dass ich danach die gezahlte Vorsteuer erstattet bekomme, - oder?
          Nein, ohne Voranmeldung keine Erstattung. Du bist natürlich auch zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet, wenn Du dort nichts einzutragen hast. Aber in dem Fall kannst Du ja die Vorsteuern eintragen, die Du erstattet haben willst.

          Zitat von Alois100 Beitrag anzeigen
          Eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung kann ich aber noch nicht machen, da ich noch keine Einkünfte mit der PV-Anlage erzielt habe.
          Wenn Du verpflichtet bist, monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben, dann musst Du das auch tun. Du musst für jeden Monat Deinen jeweiligen Umsatz erklären, ob er 200.000 € beträgt oder 20 € oder ob Du gar keinen hast. Das Finanzamt weiß das erst, wenn Du die Voranmeldung abgegeben hast.

          Zitat von Alois100 Beitrag anzeigen
          Ich denke, dass es so ok ist, - oder kann ich das auch online erledigen.
          Wenn das Finanzamt mit einer Kopie der Unterlagen zufrieden ist, dann hättest Du das z. B. per Mail schicken können. Aber egal - die Voranmeldung musst Du noch übermitteln. Die geschickten Unterlagen dienen nur, um die erklärten Vorsteuern zu belegen.

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            #6
            AW: 1. Umsatzsteuervoranmeldung, wie???

            der Vorredner zusammengefasst:
            1. Umsatzsteuervoranmeldung - elektronisch - notwendig
            2. Belege (Nachweise) per Post - bereits erfolgt
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: 1. Umsatzsteuervoranmeldung, wie???

              Die VoSt, die Sie erstattet haben wollen, müssen Sie ebenfalls in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben.
              Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Sie immer abgeben, ggfs. mit "0er" Beträgen.

              Kommentar


                #8
                AW: 1. Umsatzsteuervoranmeldung, wie???

                Danke an Alle für die Infos.
                Gruss Alois100

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