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Geldwerter Vorteil

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    Geldwerter Vorteil

    @ erfahrene Benutzer!

    Seit einem Jahr bin ich auch bei elster. Nun habe ich mal als Anfänger ein Frage an die Erfahrenen.

    Zum Sachverhalt:
    Weiterbildung Jan.-Okt. 2011 in einem Campus, 200 km von zu Hause entfernt, Montag bis Freitag dort kostenlose Unterkunft und kostenlose Teilnahme am Essen gegen dort ausgegebene Essenmarken, welche einen bestimmten Satz enthalten. Man zahlt dann den Betrag nach, wenn er über den vorgegebenen hinausgeht. Für jeden Tag hat man Marken erhalten (früh, mittag, abend), die nicht verbrauchten Marken wurden am Monatsende zurückgerechnet.
    Für die verbrauchten Marken wurde auf dem Gehaltsschein dieser Betrag als Geldwerter Vorteil aufgeführt und versteuert und netto vom Gehalt abgezogen.

    Frage nun, ob dieseer Netto-Betrag noch in meiner Steuererklärung angeführt werden muss, wenn ja, einfach als Werbungskosten mit aufführen?

    Danke im voraus! Gruß katze69

    #2
    AW: Geldwerter Vorteil

    Die Kosten für die Ausbildung können Sie als Werbungskosten geltend machen. Und soweit dies in Ihrem Fall evtl. zutrifft natürlich auch den Mehraufwand für Verpflegung.

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