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    Abbruch Hinweis

    Habe nun meine Steuerklärung fertig. Habe soweit auch alles eingetragen.

    "Bei der Berechnung erfolgte allerdings ein Abbruch Hinweis.
    Die Bemessungsgrundlage für einen Vorwegabzug ohne Kürzung wurde eingegeben, es fehlt jedoch ein Eintrag zu Arbeitslon in der Anlage N
    Es konnte keine Berechnung erfolgen." Habe zwar alles kontrolliert und konnte eigentlich keinen Fehler finden!
    Was habe ich falsch gemacht? Vielleicht kann mir jemand helfen!
    Danke

    #2
    AW: Abbruch Hinweis

    kann man so nicht sagen...

    machen sie eine getrennte, einzel- oder zusammenveranlagung?
    sind sie nichtselbständig erwerbstaetig, arbeitslos, selbständig oder ...?
    was steht so alles in anlage N, was in anlage vorsorgeaufwand?
    wurde die lohnsteuerbescheinigung soweit vorhanden korrekt abgetippt?
    etc.

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      #3
      AW: Abbruch Hinweis

      Es ist eine Zusammenveranlagung.
      Auf der Anlage N sind die einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
      Bei mir ist es die Rente. Alles andere müßte ich richtig haben. Anlage Vorsorgeaufwendungen sind die Arbeitgeberanteile lt Lohnbescheinigung.

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        #4
        AW: Abbruch Hinweis

        Welches Steuerprogramm verwenden Sie und für welches Jahr wollen Sie eine Steuererklärung abgeben?

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          #5
          AW: Abbruch Hinweis

          an so genau kann ich das nicht sagen, ich habe das erste beste runtergeladen!
          Steuerklärung ist für 2011

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            #6
            AW: Abbruch Hinweis

            Irgendwo oben in der Titelzeile oder so oder im Menü rechrs über -vielleicht- Info wird es ja eine Anzeige eines Programmnamens geben, den Sie uns mitteilen können. Oder die Seite, auf der Sie das erstbeste Programm heruntergeladen haben.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Abbruch Hinweis

              Rente sollte in Anlage R eingetragen werden, nicht Anlage N.

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                #8
                AW: Abbruch Hinweis

                Rente habe ich in Anlage R gemacht.
                Programm 13.1.1.8479p exe

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                  #9
                  AW: Abbruch Hinweis

                  Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                  Rente sollte in Anlage R eingetragen werden, nicht Anlage N.
                  Wahrscheinlich Betriebsrente auf Lohnsteuerkarte. Dann wäre die Anlage N richtig und es gäbe auch eine Lohnsteuerbescheinigung.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

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                    #10
                    AW: Abbruch Hinweis

                    sollten betriebsrenten nicht auf die zweite seite der anlage R ?
                    wie oben geschrieben wurde und die fehlermeldung auch besagt, liegt ja offenbar kein arbeitslohn mehr vor...

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                      #11
                      AW: Abbruch Hinweis

                      Auf der Anlage R Seite 2 kommen Beträge u.a. aus betrieblicher Altersversorgung oder Riesterrente. Dann müsste evamarie aber auch von ihrem Anbieter eine entsprechende Bescheinigung vorliegen haben (ggf. auch für ein früheres Jahr, wenn sich keine Änderung ergab). NICHT dazu gehören aber Zahlungen, die der Arbeitgeber SELBST an seinen ehemaligen Arbeitnehmer zahlt. Das wäre dann Arbeitslohn, der in die anlage N gehört mit allem drum und dran wie die Eingaben zum Versorgungsfreibetrag. Dann hätte evamarie aber auch von ihrem Arbeitgeber einen ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung. Fazit: evamarie muss sich halt einfach mal outen, welches Papier sie denn nun auf dem Tisch liegen hat. Und wenn sie noch keins hat, muss sie Irgendjemandem auf die Füße treten, damit der ihr endlich (elektronische Übermittlungsfrist war der 28.02.) das Papier rausrückt.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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