Wie kann ich vermeiden, dass im Falle eines entsprechenden Eintrags nicht auch zusätzlich die Pauschale für Versorgungsempfänger in Höhe von 102 € abgezogen wird?
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage N, Zeile 41, Beiträge zu Berufsverbänden
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Gast
AW: Anlage N, Zeile 41, Beiträge zu Berufsverbänden
Versorgungsempfänger tragen Werbungskosten ausschliesslich auf Seite 2 der Anlage N bei der Kennziffer 82 (Werbungskosten in Sonderfällen zu steuerbegünstigte Versorgungsbezüge) ein. Dann müsste es richtig laufen.
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Bei meinen Einkünften wird außer den Werbungskosten noch eine Pauschale in Höhe von 130 € abgezogen. Wer kann mir erklären, wie man auf diesen Betrag rechnerisch kommt?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Es handelt sich dabei um Versorgungsbezüge
Beide Beträge werden seit 2005 abgeschmolzen, wobei das Jahr des Versorgungsbeginns maßgeblich ist. In Mein Elster wird
nur die Summe aus Versorgungsfreibetrag und Zuschlag ausgewiesen. Einzelheiten zeigt die Tabelle zu § 19 Abs. 2 EStG:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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