Anlage N, Zeile 41, Beiträge zu Berufsverbänden

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  • friedrichmeyer
    Neuer Benutzer
    • 04.02.2010
    • 5

    #1

    Anlage N, Zeile 41, Beiträge zu Berufsverbänden

    Wie kann ich vermeiden, dass im Falle eines entsprechenden Eintrags nicht auch zusätzlich die Pauschale für Versorgungsempfänger in Höhe von 102 € abgezogen wird?
  • Gast

    #2
    AW: Anlage N, Zeile 41, Beiträge zu Berufsverbänden

    Versorgungsempfänger tragen Werbungskosten ausschliesslich auf Seite 2 der Anlage N bei der Kennziffer 82 (Werbungskosten in Sonderfällen zu steuerbegünstigte Versorgungsbezüge) ein. Dann müsste es richtig laufen.

    Kommentar

    • friedrichmeyer
      Neuer Benutzer
      • 04.02.2010
      • 5

      #3
      Bei meinen Einkünften wird außer den Werbungskosten noch eine Pauschale in Höhe von 130 € abgezogen. Wer kann mir erklären, wie man auf diesen Betrag rechnerisch kommt?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Bei meinen Einkünften wird außer den Werbungskosten noch eine Pauschale in Höhe von 130 € abgezogen. Wer kann mir erklären, wie man auf diesen Betrag rechnerisch kommt?
        Um welche Art von Einkünften geht es denn ? Eine Pauschale von 130,00 € kann ich nicht auf Anhieb zuordnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • friedrichmeyer
          Neuer Benutzer
          • 04.02.2010
          • 5

          #5
          Es handelt sich dabei um Versorgungsbezüge

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            Es handelt sich dabei um Versorgungsbezüge
            Bei Versorgungsbezügen gibt es neben der Werbungskostenpauschale von 102,00 € einen Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.

            Beide Beträge werden seit 2005 abgeschmolzen, wobei das Jahr des Versorgungsbeginns maßgeblich ist. In Mein Elster wird

            nur die Summe aus Versorgungsfreibetrag und Zuschlag ausgewiesen. Einzelheiten zeigt die Tabelle zu § 19 Abs. 2 EStG:

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • holzgoe
              Erfahrener Benutzer
              • 19.01.2009
              • 12107

              #7
              Hallo friedrichmeyer,
              2012 gab es die Software Elsterformular noch -> jetzt gibt es dafür Mein Elster -> um andere Hilfesuchende nicht zu verwirren verschieb ich das Thema.

              Tschüß

              Kommentar

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